Zum Hauptinhalt springen
D.I.E. Baustatik- Software
Dlubal - Statik die Spaß macht

Rücknahme des Bauantrags

  • anne
  • annes Avatar Autor

Rücknahme des Bauantrags

11 März 2004 15:57
#
Hallo Forum,<br />
ich habe grossen Ärger mit meiner Bauherrin u.a. will sie mein Honorar für den Entwurf(Bauantrag)und die Statik nicht bezahlen. Daher meine Frage:<br />
Welche Möglichkeiten gibt es für mich als Entwurfsverfasserin und Statikerin von meinen Unterschriften des BA und der bautechnischen Bescheinigungen zurückzutreten?<br />
Die Baugenehmigung für das Mehrfamilienhaus liegt noch nicht vor.<br />
<br />
Es ist nun keine technische Frage,aber bestimmt gibt es Meinungen. Danke, Anne.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Detlef
  • Detlefs Avatar Autor

Re: Re: Rücknahme des Bauantrags

11 März 2004 17:54
#
Teil dem Bauamt einfach mit, daß Du den Antrag zu-<br />
rückziehst und bittest um Rückghabe der Unter-<br />
lagen oder Bestätigung er Antrtagrückziehung.<br />
<br />
Gruß: Detlef

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • anne
  • annes Avatar Autor

Re: Re: Rücknahme des Bauantrags

11 März 2004 19:12
#
Hallo Detlef,<br />
das Bauamt sagte mir schon, dass eine Rückziehung<br />
nur der Bauherr entscheiden kann.<br />
Ich kann das aber nicht ganz glauben, denn sonst wären wir den Bauherren komplett ausgeliefert, oder?<br />
Viele Grüsse, Anne.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Ralfi
  • Ralfis Avatar Autor

Re: Re: Rücknahme des Bauantrags

11 März 2004 22:37
#
Es gab vor einigen Wochen mal in kurzer Form die Abwicklung eines ähnlichen Themas hier im Forum. Da wurde der zeitliche Ablauf aufgezeigt. Warum sollst Du auf Dein Honorar verzichten ?? <br />
Du hast doch die Arbeit geliefert. Ich suche morgen früh mal das Forum durch.<br />
<br />

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Wolfgang
  • Wolfgangs Avatar Autor

Re: Re: Rücknahme des Bauantrags

12 März 2004 05:17
#
aus meiner Praxis kenne ich es auch nur so, daß nur der Bauherr einen Bauantrag zurückziehen kann. Andrerseits ist doch gerade das Vorhandensein eines Bauantrags samt Statik beim Bauamt ein gutes Beweismittel für die erbrachten Leistungen (falls kein Vertrag vorliegt). Dann müsste ein gerichtliches Mahnverfahren Erfolg haben.<br />
Ich drücke Daumen!<br />
Gruß Wolfgang

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Ralfi
  • Ralfis Avatar Autor

Re: Re: Rücknahme des Bauantrags

12 März 2004 08:49
#
habe gerade das Forum durchforstet. Die von mir angesprochenen Themen sind noch vorhanden:<br />
<br />
Thema 11.11.2003 Rücknahme der Statik beim Bauamt ????? <br />
Thema 02.10.2003 Nicht zahlende Kunden !!! <br />
<br />

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.