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Hallo Forumsteilnehmer,
wie ist das eigentlich mit dem Bestandsschutz? Bei welchen änderungen braucht man neue Standsicherheitsnachweise? Im ersten Fall soll in eine alte Lagerhalle in Holzkonstruktion (Bayern; keine Bestandsstatik vorhanden) eine Wohnung eingebaut werden. Muß alleine wegen der Nutzungsänderung die Halle vom Dach bis zur Gründung nachgerechnet werden? Im zweiten Fall soll auf eine Lagerhalle mit Porenbetondachplatten auf Spannbetonbindern eine PV-Anlage montiert werden. Entscheidend sind hier nicht die 15 kg/m2 aus der Anlage, sondern dass ich jetzt mit den neuen Schneelasten rechnen muß, oder? Wenn die Urstatik geprüft wurde, muß dann auch meine Nachrechnung geprüft werden? Für viele Anregungen bedanke ich mich schon jetzt. H. Franz |
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ich würd in beiden fälle sagen: bestandsschutz ade
in beiden fällen wird zumindest durch eine veränderung der lasten (verkehrslast auf decke, die vermutlich eingezogen werden soll, mehrlast aus PV) in die bestehende konstruktion eingegriffen und somit sollte die aktuellen normen zu grunde gelegt werden. ob geprüft werden muss... ? beim bauamt nachfragen... |
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Holzhalle - Wohnungseinbau - keine Bestandsstatik:
Die Holzhalle würde ich auf jeden Fall komplett berechnen, da jetzt ein anderes Gefahrenpotential und Nutzung der Halle mit der Wohnung vorhanden ist ! PV-Anlage nachträglich: Die gesamte Halle muss für die gesamte neue Situation - neue Schneelast + PV - nachgerechnet werden. Ob dies nochmals geprüft werden muss - würde ich auch mit dem Bauamt abklären - große Laständerungen (siehe Bad Reichenhall) sollten wohl nochmals geprüft werden. |
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Hallo Kollg.
die Frage beantwortet uns ganz klar die Landebauorndung einschl. der gültigen Verwaltungsvorschriften. Hierbei sind zumindest was die Prüfpflicht der Nachweise engeht noch die Anhange zur VwV und zur Durchführungsord. zu beachten. Da wird es von Land zu Land Unterschiede geben. Für meine Begriffe sind beide Maßnahmen hinischtich der Standsicherheit tragender Bauteile (auch Veränderungen an tragenden Bauteilen ) klar nachzuweisen. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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