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Willkommen,
Gast
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Hallo zusammen,
zuerst einmal ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr an alle Forumsteilnehmer! Nun zu meiner Frage: Weiß jemand, wo man eine Aussage dazu findet, dass bei Nutzlasten q >= 10,0 kN/m² auf Decken, die in Filigranbauweise gebaut werden, besondere Gitterträger bzw. höhere Gitterträger einbauen muss, in Abhängigkeit, ob auf der Decke "schwerer" oder "normaler" Verkehr angesetzt wird? Ich habe hierzu in der DIN 1055-3 nichts gefunden. Gibt es hierzu eine Aussage in den Zulassungen? Für Antworten schonmal vielen Dank! R. Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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Hubert
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Hallo H.Harzer
siehe Technisches Handbuch "Kaiser/Omnia - Nov.2006" Kapitel 3 www.bdw-kehl.de/assets/expose/plattendecke.pdf Mfg volker |
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Hallo,
Ein Kommentar zu diesem Thema habe ich gefunden: "Die zulässigen Verkehrslasten sind bei Fertigplatten mit statisch wirksamer Ortbetonschicht sowohl nach Art als auch nach Größe grundsätzlich unbeschränkt. Eine Einschränkung besteht lediglich darin, dass die verwendete Querkraftbewehrung für nicht vorwiegend ruhende Belastung zugelassen sein muss. In diesem Zusammenhang wird oft die Frage gestellt, wie "schwerer Betrieb in Fabriken und Werkstätten" zu definieren sei. Eine eindeutige Antwort hierauf lässt sich wohl kaum geben. Gabelstaplerverkehr und der Betrieb schwerer Maschinen sind ganz sicher unter "schwerer Betrieb" einzuordnen, für die mind. p = 10 KN/m² anzunehmen ist. Umgekehrt ist ein Wasserbehälter mit einer Füllhöhe von 1.0m wohl eher nicht für schweren Betrieb zu berechnen." Mfg MfG
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Vielen Dank für die Infos!
Ich bin bei Filigran auch noch fündig geworden, es geht tatsächlich um die Definition, was "schwerer Verkehr" nun ist. Konnte dies im vorliegenden Fall jedoch "abwehren". Gruß R. Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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