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Hallo,<br />
<br /> im Forum habe ich schon einiges zum Thema Lastenverteilung bei Wasserbetten, Aquarien und dem Aufstellen anderer schwerer Gegenstände im Altbau erfahren, was mich zumindest zur Vorsicht bei unserem Vorhaben mahnt.<br /> <br /> Wir möchten gerne in einer Altbauwohnung, 4. OG, eine Akkustikkabine aufstellen. Das gute Stück verteilt eine Last von 800kg auf eine Standfläche von knapp 4qm (Grundfläche 2x2 m, wobei die Vorderseite leicht abgeschrägt ist). Der Boden steht auf kleinen Metallfüssen, die zum Ausgleich von Höhenunterschieden verstelltbar sind, ca. 10 - 15 über die gesamte Fläche verteilt. Wir wollen die Kabine direkt auf einen alten Dielenboden stellen.<br /> <br /> Wir haben als Angabe zum Baujahr des Hauses nur die Information, dass es vor 1905 errichtet wurde. Ebenso gibt es keine Informationen zum Zustand der Deckenbalken sowie zu den tragenden Wänden.<br /> <br /> Die Kabine soll in einem Raum von ca. 20 qm stehen, vorzugsweise in der Zimmerecke, wobei anzunehmen ist, dass eine der beiden Wände hin zum Hausflur eine tragende Wand sein könnte. <br /> <br /> Unsere Frage ist, ob es grundsätzlich möglich bzw. zulässig ist, in einem Altbau ein derartiges Gewicht auf einer Fläche von 4 qm aufzustellen. <br /> <br /> Bei Einschränkungen der Deckentraglast wären wir für Vorschläge dankbar, wie wir ggf. die Deckenbelastung auf eine größere Fläche verteilen können und wie groß diese Grundfläche dann sein sollte.<br /> <br /> Wir haben leider von all den bautechnischen Dingen keine Ahnung und hoffen deshalb, hier schon mal erste Antworten (soweit es bei den teilweise vagen Angaben möglich ist) zu bekommen!<br /> <br /> Vielen Dank für die Unterstützung!!!<br /> Grüße aus Hamburg. Ines<br /> <br /> |
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Hallo und schöne Grüße an die Küste,<br />
<br /> aus "versicherungstechnischer Sicht" würde ich bei dieser Investition einen Sachverständigen auf Stundenbasis konsultieren.<br /> <br /> Prinzipiell sind seinerzeit die Decken für eine Gesamtlast von 450 kp/m² "ausgelegt" worden. Hierfür galten die jeweiligen städtischen bzw. Landesbauvorschriften. Bei einem Eigengewicht von ca. 250 kp/m² für dürfte die 4m² lastverteilende Fläche rechnerisch ausreichen dürfen, jedoch sollten die Fixpunkte nicht auf der Dielung stehen.<br /> <br /> Bei der Anordnung im Randbereich würden Deckenbalken geringer belastet werden, als in Raummitte.<br /> <br /> Bei genauerer Beschreibung könnte ich Dir unproblematisch den erforderlichen Querschnitt benennen, aber ................ (es sollte nur ein Anhaltspunkt sein). Bitte Fachmann trotzdem konsultieren.<br /> <br /> Noch eines. In meiner 30- jährigen Tätigkeit habe ich immer wieder feststellen können (in alten Bauakten), daß sich auch die Nutzlast zum Dach hin verringerte. |
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