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Haftung? 02 Dez 2007 12:43 #23576

Hallo Zusammen,

im Sommer dieses Jahres, wurde von einer befreundeten Rohbaufirma eine Halle mit Spannbetonbindern zur Ausführung gebracht. Der Bauleiter beschrieb mir nachfolgenden Sachverhalt und fragte mich, wie man sich in solch einem Fall verhält. Ein solcher Fall sei ihm und seinen Arbeitskollegen bisher nicht widerfahren.

Gegründet wurde auf Einzelfundamenten. Die Halle besitzt einen Industriefußboden (20cm Bodenplatte). Umlaufend sind Frostschürzen mit einer ausreichenden Tiefe angeordnet (Teilweise bis zu 2m ? Forderung des Planers).
Im Bereich der Frostschürzen (sichtbarer Sockelbereich) haben sich an 5-6 Stellen relativ große Risse im Stahlbeton gebildet (bis 4mm Breite, Links und Rechts im Abstand von etwa 1.20m der Stützen). Der Rissverlauf und die Rissaufweitung lassen als Ursache auf den schlechten Baugrund schließen.
Bereits während der Aushubarbeiten hat die Baufirma auf den schlechten Baugrund hingewiesen und Lastplattendruckversuche machen lassen. Beim Architekten und Statiker wurden Bedenken angemeldet. Daraufhin wurde die Baustelle eingestellt und ein Bodengutachter konsultiert. Ein Bodengutachten wurde nachträglich erstellt und die Ausführungspläne überarbeitet (umlaufend 15cm Fundamentverbreiterung und 50cm Tiefergründung).
Nach der überarbeitung der Ausführungspläne wurden die Rohbauarbeiten fortgesetzt. Für jedes Bauteil wurde die Bewehrung vom Statiker abgenommen (Protokolle sind alle vorhanden).

Erste Anzeichen (bisher noch nichts Schriftliches) deuten darauf hin, dass der Architekt die Rohbaufirma für den entstandenen Schaden verantwortlich machen will, obwohl alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden und alle Konstruktionsteile vom Statiker abgenommen wurden. Die Endabnahme wurde ohne Beanstandungen durchgeführt.

Meine Fragen:
1. Wie verhält es sich mit der Haftung? Wer haftet?
2. Gesetzliche Grundlagen? VOB (schein mir sehr schwammig)?
3. Was ist noch für die Rohbaufirma zu beachten, falls das Vermutete eintreffen sollte und der Architekt die Rohbaufirma belangen will?
4. Sanierungsmöglichkeiten? Vernadeln und mit Epoxidharz verpressen (die größten Setzungen müssten ja bereits passiert sein)? Baugrundverbesserung mit nachträglichen Injektionen (mit Lanzen)?

Im Voraus Besten danke für die Antworten, obwohl das Thema vielleicht nicht ganz in dieses Forum passt.

Mit freundlichen Grüßen
Robert

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ReHaftung? 02 Dez 2007 13:13 #23577

Hallo,

1) Wer haftet? Grundsätzlich der, der die Schäden zu verantworten hat. Wenn's denn wirklich der schlechte Baugrund ist, der (womöglich) von Baugrundgutachter nicht richtig erkannt und bewertet worden ist, dann haftet im Wesentlichen der Gutachter. Statiker, Architekt und Bauunternehmer haften ggf. mit, wenn sie die Fehler im Gutachten erkannt haben oder aber hätten erkennen müssen. Aber, aber, ich warne vor Ferndiagnosen. Man muß sich z.B. den Rißverlauf genau ansehen. Die Ortsbesichtigung ist durch Schreiben hier im Forum nicht zu ersetzen.

2) Gestzliche Grundlagen? Generell BGB (gilt immer), zusätzlich und ergänzend die VOB (falls vereinbart). Aber die VOB ist zusammen mit der umfangreichen Kommentierung alles andere als schwammig. Der BU hat Bedenken angemeldet, deren Berechtigung von Fachleuten geprüft wurden. Alles z.B. in der VOB/B, Par. 4, Nr. 3 geregelt. Kommentare und Gerichtsurteile hierzu gibt's reichlich und dabei wenig Widersprüchliches.

3) Die Rohbaufirma belangen? Grundsätzlich kann natürlich jeder jeden verklagen. Aber im Regelfall wird nicht der Architekt, sondern der Bauherr selbst als Geschädigter ggf. gegen die Rohbaufirma vorgehen. Der Architekt (wie auch Statiker und Baugrundgutachter) wären als Auftragnehmer des Bauherrn zur Mithilfe bei der Aufklärung verpflichtet, wenn sie sich nicht selbst Regreßforderungen des Bauherrn aussetzen wollen. Dabei gilt die Aufklärungspflicht gegenüber dem Bauherrn auch für evtl. eigene Fehler (ansonsten wäre es arglistiges Verschweigen). Also erstmal sehen, was der Bauherr macht.

4) Sanierungsmöglichkeiten? Das hängt natürlich von der Schadensursache ab. Wenn der Auslöser für die Schäden nicht wieder auftritt, d.h. z.B. Setzungen definitiv auf ein Minimum abgeklungen sind, dann kann man über Verpressungen nachdenken. Wenn der Baugrund z.B. aber weiter absackt, bringt auch das Verpressen keine dauerhafte Abhilfe. Baugrundverbesserungen wären (wenn's denn wirklich der Baugrund ist) eine Sanierungsmöglichkeit.

Gruß
mmue

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ReHaftung? 03 Dez 2007 08:51 #23579

Hallo,
genau wie mmue schon sagte muss in einem Gutachten erstmal die Schadensursache geklärt werden (nach der Abnahme dürfte das wohl vom BH zu erbringen sein)
Planungsfehler Bodengutachter?
Planungsfehler Tragwerksplaner?
Planungsfehler Ausführungsplanung?
Ausführungsfehler Rohbauer?
Daraus ergibt sich die erforderliche Sanierung und wer den Mangel zu vertreten hat.

Der "Schuldige" wird dann möglicherweise ein Gegengutachten beibringen, dass alles ganz anders sei. Und der Richter wird dann allen beteiligten eine Teilschuld aufbrummen.
Wenn der Schaden groß genug ist, kann man dann noch eine zeite Runde durchspielen.
Kurzum, wenn keiner freiwillig zahlt wirds lange dauern.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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ReHaftung? 03 Dez 2007 13:15 #23590

auf welcher Seite sind die Risse in den Frostschürzen: auf der Innen- oder Aussenseite oder auf beiden Seiten gleich?

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ReHaftung? 03 Dez 2007 17:30 #23593

  • robbe80
  • robbe80s Avatar
hallo,
der riss ist auf der außen und innenseite zu sehn. er weitet sich nach oben hin bis auf ca. 4mm auf. wenn der riss nur auf der außenseite gewesen wäre, hätte ich vielleicht auf eine belastung z.B. durch mechanisches verdichten innerhalb des objektes getippt.

da aber der baugrund relativ schlecht ist, wie ober bereits erwähnt, tippe ich auf den schlechten baugrund etc.
die frostschürze gehen als balken über die einzelfundamente. ich durfte einen kurzen blick in die zeichnungen werfen. die frostschürzen sind im unteren bereich relativ stark bewehrt, im oberen Bereich reltiv schwach (konstruktiv). wie gesagt, die risse treten ca. 1,2-2,0m neben den stützen (Stützenabstand 6m) auf. vielleicht ist die schwache obere bewehrung das problem. es entstehen ja eigentlich zugfräfte im oberen teil eines elastisch gebetteten balkens zwischen einzellasten...

da ich aber nur einen kurzen einblick in die zeichnungen hatte, will ich mich mit irgendwelchen vermutungen zurückhalten. ich weiß auch, dass eine ferndiagnose nicht möglich ist. sollte es zum rechtstreit kommen, wird ein gutachter eingesetz.

schonmal im voraus vielen dank für die antworten

gruß
robert

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ReHaftung? 04 Dez 2007 08:22 #23594

Hallo, falls die Risse in der Frostschürze sind:

die Frostschürze ist doch nur konstruktiv, die auch reißen darf.
Aber wenn diese 2m hoch ist -> dann ist sie schon wandartig -> und wie eine Wand zu bewehren... Meiner Meinung nach.

Die Bodenplatte an der Frostschürze würde ich stärker bewehren (diese wurde hier auch verstärkt, wie ich verstehe), weil der Untergrund evt. hier schlecht zu verdichten ist.
Gruß

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