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Hallo zusammen,<br />
<br /> zur Abwechslung mal ein Schallschutzproblem bzw. ein Problem zum Normenverständnis von DIN 4109:<br /> Eine Wand mit Tür zwischen zwei Büros soll das erhöhte Schalldämmmaß R’w >= 42 dB (DIN 4109/ Beiblatt 2/ Tab.3) erfüllen.<br /> Für die Wand erfülle ich den Nachweis unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile mit vorh. R’w = 52 dB. Die Wand alleine ist also locker in Ordnung.<br /> Nach o.g. DIN muss die dazugehörige Tür ein<br /> Rw >= 32 dB aufweisen.<br /> Damit verringert sich aber das resultierende Schalldämmmaß des Bauteils Wand mit Tür entsprechend dem Flächenverhältnis Wand/ Tür<br /> (in meinem Fall auf 39 dB) <br /> Jetzt die große Frage:<br /> Muss die Kombination Wand/ Tür den Wert<br /> R’w >= 42 dB erfüllen oder reicht es zu sagen: die Wand hat mehr als 42 dB, die Tür 32 dB und damit ist alles in Ordnung (dabei wird aber das Verhältnis von Wand- zu Türfläche vollständig vernachlässigt).<br /> Bin für jede Anregung dankbar. <br /> <br /> <br /> |
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Die DIN bzw. das Beiblatt habe ich gerade nicht zur Hand, aber im Schneider, 13. Auflage ist angemerkt, daß darauf zu achten ist, daß die Werte der Schalldämmung nicht durch "Nebenwegübertragung über Flur und Türen verschlechtert werden".<br />
Andererseits steht ja in der Tabelle, Zeile 6: "Wände von Räumen mit üblicher Bürotätigkeit" und in Zeile 8: "Türen in Wänden nach Zeile 6".<br /> Ich denke aber, daß bei einer direkten Trennwand von zwei Büroräumen mit Tür der Schallschutz nur dann Sinn macht, wenn das resultierende Schalldämmaß die 42 dB einhält. Die 42 dB für die Wand und pauschal 32 dB für die Türen gilt wohl, wenn es aus einem Büro auf den Flur und wieder ins zweite Büro geht. Da der Schallschutz nach Beiblatt 2 ja ohnehin höchstens privat geregelt wird und nicht unbedingt verpflichtend ist, würde ich , wenn er schon angesetzt wird, auch das resultierende Maß beachten. Ansonsten könnte man sich das Ganze ja auch schenken. Ich würde also das Schalldämmaß der Tür erhöhen, bis das resultierende Maß >=42 dB ist. Wenn schon, denn schon... |
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Nach meinem Verständnis wird in der DIN 4109 das Verhältnis zwischen Tür und Wandfläche vernachlässigt. Es sind 42dB für die Wand und 32dB für die Tür einzuhalten. Vergleiche hierzu auch Türen in Flurwänden. In diesem Fall ist es bei einer Gesamtbetrachtung Tür - Wand "nicht" möglich den erhöhten Schallschutz sinnvoll zu erreichen.<br />
Das Schalldämmmaß der Tür würde ich nicht erhöhen, da das geforderte Schalldämmaß von 32db im eingebauten Zustand schon schwierig zu erreichen ist.<br /> Mein Tipp: Den geforderten Schallschutz mit dem Bauherren absprechen. Zusätzlich zu DIn 4109 VDI 2569 einsehen. |
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Hallo,<br />
es macht wenig Sinn eine Tür mit einem Schalldämmmaß von 32 dB in eine Wand mit 42 dB einzubauen, die 42 dB sind damit hinfällig.<br /> Ich bin der Meinung, daß das gesamte Bauteil 42 dB erreichen muß.<br /> <br /> Gruß F. Schütt |
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Hallo,<br />
danke für die Antworten, aber die ursprüngliche Problematik bleibt mir jedoch nach wie vor erhalten. Ich baue ja in eine wand mit 52 dB eine Tür mit 32 dB ein und erhalte dann als resultierenden Wert bei Berechnung in Kombination von 39 dB. Dann sind aber jegliche 11,5er Wände in jedem Bürogebäude hinfällig (da schaff ich ja ohne die flankierenden Bauteile schon mal gar nix)<br /> <br /> Aber dann ist doch ernsthaft nicht daran zu denken z.B. die erf. R´w= 52dB nach Zeile 7 der DIN zwischen Vorzimmer und Direktionszimmer zu erfüllen. Nur zur Erinnerung: Eine 24er Wand mit Rohdichte 2000 kg/m³ bringt gerade mal runde 54dB.<br /> Und in so einer Wand habe ich immer eine Tür. In so einer Wand bräuchte ich eine Tür mit 48dB - das kann ja kein Mensch mehr bezahlen. |
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Hallo,<br />
habe gerade mit einem Bauakustiker gesprochen und die Frage auf diesem Wege geklärt.<br /> Es ist (paradoxerweise) wirklich so, dass nicht die Kombination von Wand und Tür, sondern nur die Wand den erforderlichen Wert erreichen muss und die zugehörige Tür dann nach den Folgezeilen von DIN 4109 Beiblatt 2, Tab.3 bestimmt werden kann. Das Verhältnis der Fläche Wand/Tür wird also vernachlässigt. d.h. Wand >42dB, zug. Tür >32dB und der Fall ist erledigt. Oberlichte in Türen müssen aber z.B. mit Ihrem Flächenanteil an der Wand berücksichtigt werden! |
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