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Drahtglas-Überkopfverglasung 19 Nov 2007 19:49 #23350

Hallo Kollegen.

Ein befreundeter Architekt hat ein Problem.
Er hat 1998 eine Drahtglas-überkopfverglasung gebaut. Die Scheiben (~8mm) sind Liniengelagert.
Nach der heutigen TRAV ist das so nicht zulässig, allerdings galt diese damals noch nicht. Wer weiß, welche Vorschrift oder Norm damals galt und ob überkopf-Drahtglas erlaubt war.

Danke im Voraus

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ReDrahtglas-Überkopfverglasung 19 Nov 2007 20:05 #23351

Damals wie heute die Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) , halt damals noch in der Fassung mit "überkopf" im Namen von 1996.
Darin steht: "3.2.5 Drahtglas ist nur bei einer Stützweite in Haupttragrichtung bis zu 0,7 m zulässig. Der Glaseinstand von Drahtglas muss mindestens 15 mm betragen."

PS: Zulässige Spannung 8 N/mm², also in der Regel 8mm voll i.O.

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ReDrahtglas-Überkopfverglasung 19 Nov 2007 22:21 #23353

Hallo,

damals - 1998- galt die TRAV auch schon und war in dieser Ausführung auch nicht zulässig.

Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReDrahtglas-Überkopfverglasung 19 Nov 2007 22:57 #23354

Unter "überkopfverglasung" verstehe ich im allgemeinen eine Scheibe durch die ich in Richtung Decke schaue (auch wenn die Definition in der TRLV etwas davon abweicht).
Anwendungsbereich (aus der - soweit mir bekannten - ersten E- TRAV 2001):
"1.1 Die technischen Regeln gelten für mechanisch gehaltene absturzsichernde Verglasungen, die einen Höhenunterschied von mehr als 1 m sichern. ..."
Sofern dies hier nicht der Fall ist gilt das vorher gesagte, bzw. siehe TRLV .
Gruß heiko
PS: Sie finden die TRLV auch hier bei den Fachbeiträgen unter "Neuester Stand in Sachen Glasbemessung 2003"

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ReDrahtglas-Überkopfverglasung 21 Nov 2007 21:03 #23402

Schreibversehen....gemeint war natürlich TRLV
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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