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Stimpi schrieb:
In der DIN für den Trockenbau Dachbekleidung (DIN 18168-1 ?) steht in der Tat, dass Auffütterungen nur bis zu 2cm als Nebenleistung gewertet werden. Alles darüber hinaus ist Sonderleistung mit entsprechenden Mehrkosten...... >>> wer kann mir sagen, wo das genau stehen soll? ich habe sogar Knauf eingeschaltet, die kennen auch keine solche Passage. Vielen Dank für eure Mithilfe. Gruß, Mert |
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Hallo,
für Maßtoleranzen im Hochbau ist DIN 18202 maßgebend und ggf. das, was im Vertrag geregelt wurde. Für den Altbau kann der Zimmermann nix, aber für die von ihm verbauten Hölzer. Und selbstverständlich muß er sich nach den Vorgaben für Flucht und Höhe richten (Ausführungsplan oder Angabe Bauleitung). Gruß mmue |
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