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Gast
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Hallo,<br />
<br /> im Zuge bauleitender Maßnahmen geht es gerade zwischen Zimmermann und Trockenbauer heiß her.<br /> <br /> Ein vorhandener Dachstuhl wurde mit Gauben versehen. Die Bestandsparren wurden aus statischen und bauphysikalischen (Dämmungshöhe) Gründen mit Kanthölzern verstärkt. Neben den Gauben kamen neue Sparren zum Einsatz.<br /> <br /> Der Trockenbauer steht nun vor dem Problem, dass neue und aufgedoppelte Sparren nicht in einer Flucht liegen. Vermutlich haben sich die Besdtandssparren über die Jahre hinweg im Feld durchgehängt, wodurch eine Differenz zu den neuen Sparren von bis zu 4cm auftaucht.<br /> <br /> Der Zimmermann sagt, er habe getan, was er könnte - mehr als aufdoppeln müsse er nicht. Und für die Biegung könne er nichts.<br /> <br /> Der Trockenbauer meint, dass er nach DIN nur Toleranzen bis 1,5cm ausgleichen müsse - alles andere seien Mehraufwand.<br /> <br /> Weiß jemand, welche DIN hier angesprochen wird?<br /> Wer hat denn nun recht? Hat der Zimmermann schlechte Arbeit geleistet oder versucht der Trockenbauer mehr Gewinn rauszuschlagen?<br /> <br /> Bitte hier um Unterstützung.<br /> Vielen Dank!<br /> <br /> Gruß Stimpi ![]() <br /> |
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es gibt zulässige Toleranzen im Hochbau (die DIN selbst hab ich nicht). <br />
Ein Mehraufwand ist für den Trockenbauer schon vorhanden. Aber was steht den in der Ausschreibung über die Verkleidung der Bestandssparren? Bei Problemen kann man sich auch an die zuständige VOB-Schiedsstelle wenden? |
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Es ist in der Tat so, daß Toleranzen sowohl vom Zimmermann als auch vom Trockenbauer nur bis zu bestimmten Maßen als Nebenleistungen ausgeglichen werden müssen. Alles andere sind besondere bzw. zusätzliche Leistungen die gesondert vergütet werden müssen. Zu finden in der VOB Teil C. Die DIN für das entsprechende Gewerk. <br />
Ich denke aber mal daß hier der Mehraufwand auf jeden Fall zu bezahlen ist, da 4cm doch relativ viel sind.<br /> <br /> Gruß Mario |
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Zunächst vielen Dank für die Antworten!<br />
<br /> In der DIN für den Trockenbau Dachbekleidung (DIN 18168-1 ?) steht in der Tat, dass Auffütterungen nur bis zu 2cm als Nebenleistung gewertet werden. Alles darüber hinaus ist Sonderleistung mit entsprechenden Mehrkosten.<br /> <br /> Ist wohl davon auszugehen, dass der Zimmermann sich an "verbogenen" Gegebenheiten vor Ort anpassen darf, Sparrenquerschnitte aufdoppelt und dadurch entstehende Differenzen ungeachtet lassen darf?<br /> <br /> Hätte der Trockenbauer bei der Ortsbegehung nicht auf diesen Punkt aufmerksam machen müssen? Immerhin dürfte dies nicht der erste Dachstuhl für ihn sein, der eine Mischung aus Alt- und Neusparren aufweist. Die nun zu erbringende "Sonderleistung" ist natürlich nicht im Vertrag fixiert, da zuvor nicht bekannt.<br /> <br /> Muss der Zimmermann bei der Ertüchtung der Sparren nicht auch Toleranzen einhalten?<br /> <br /> Stimpi |
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ja, auch der Zimmermann muß sich an Maßtpleranzen gemäß VOB/C halten. Allerdingings wirst Du ihn nicht dafür verantwortlich machen können, daß der vorhandene Dachstuchl Verformungen aufweist, die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind. <br />
Zu den Mehraufwendungen des Trockenbauers: <br /> was liegt denn für ein Vertrag vor? bei einem Einheitspreisvertrag sieht es schlecht aus, heißt Du must zahlen. Wurde hingegen ein Stück ausgebauter Dachboden zum Pauschalpreis vereinbart, ohne genauere Beschreibung der Leistung, hat der Trockenbauer Pech, denn er muß schon von vornherein wissen was zur Erstellung eines mängelfreien Werkes zu tun ist, heißt er müßte beim Preisangebot wissen, daß in Altbauten größere Maßabweichungen auftreten.<br /> <br /> Gruß Mario |
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Hi Mario,<br />
<br /> der Vertrag sieht natürlich nicht "Ein Stück ausgebauten Dachstuhl" vor, sondern geht auf die einzelnen Tätigkeiten ein - leider.<br /> <br /> So muss ich also das "Nicht auf Toleranz-Mehraufwand aufmerksam machen" als Versäumnis oder gar bewußte Informationsrückhaltung bis nach Auftragsvergabe seitens des Trockenbauers werten. Wenn ich das richtig sehe, ist dieser schon länger im Geschäft. Es ist davon auszugehen, dass diese Probleme seinerseits an der Tagesordnung liegen, zumal zwei Ortsbegehungen vor Auftragsvergabe stattgefunden haben.<br /> <br /> Jetzt kann man sich ärgern - ändert allerdings nichts. Kann man nun von versteckten Nachforderungen sprechen oder konnte der Trockenbauer damit nicht rechnen. Sind es nicht genau diese Dinge vor Ort, die er sich angucken sollte, um den Aufwand abschätzen zu können?<br /> <br /> Vielen Dank jedenfalls!<br /> <br /> Gruß Stimpi ![]() <br /> |
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