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Gast
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Hallo zusammen
Ich darf gerade ein Angebot machen für ein mehrgeschossiges Gebäude welches direkt (ca. 3m) an einer (nach dem Streik wieder) vielbefahrenen Bahnstrecke liegt. Ich mache mir jetzt Sorgen ob, und wenn ja wie, der Einfluss von Vibrationen etc. zusätzlich zu erfassen sind. Gibt es da jemanden mit Erfahrungen unter euch?? Gruß Andreas ..
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Hallo,
maßgebend für die Báhn ist m.W. die 'Vorschrift für Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke (VEI)' zu beziehen bei DB Netz AG, Theodor-Heuss-Allee 7, 60486 FRankfurt/M oder ggf. im Internet. Allerdings dürften die meisten Bestimmungen der VEI für dein Bauwerk nicht maßgebend sein. Wahrscheinlich sind aber Winddruck-/soglasten aus vorbeifahrenden Zügen, vielleicht auch H-Kräfte bei Kurvenfahrten oder ggf. Havarielasten interessant. Gruß mmue |
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Servus,
auf welches Maß beziehst Du die 3 m ? Bei der Bahn bezieht man sich überlicherweise immer auf Abstände von Gleisachse. Generell gilt: bis 2,50 von Gleisachse ist Gefahrenbereich und darf nicht bebaut oder dgl. werden, auch keine bauzeitlich Zustände. Deshalb scheint mir 3 m etwas fraglich ? Bei dem geringen Abstand zum Gleis, wäre noch die Frage zu klären, ist das Gebäude unterkellert ? Dann wird die Kellerwand im Druckbereich der Bahn liegen und bekommt somit Bahnlast und ist auch für diese zu bemessen. Gleiches gilt für einen evtl. erforderlichen Verbau entlang des Gleises. Desweiteren wäre m. E. mit erhöhten Windsog- und Druckbeiwerten (Druckstoß bei Zugfahrt) bei den üblichen Nachweisen zur Wand zu rechnen. Wie das mit Vibrationen aussieht, müsste ich nochmal genau nachschauen. Ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen. Bahnlasten findest Du unter Anderem in: DIN Fachbericht 101 Ril 836 Erdbauwerke Ril 804 Ingenieurbauwerke Verständlicherweise sind die Richtlinen der Bahn sehr stark auf den konst. Ingenieurbau ausgerichtet bzw. ich habe hauptsächlich mit den Ril's zum Ing-Bau zu tun. Aber die ein oder andere Info zur Lastannahme lassen sich auch auf den Hochbau übertragen. Nach einschlägigen, speziellen Ril's der Bahn für Hochbauten müsste ich einmal fahnden. Gruß Ghost |
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ein bekannter hat eine ältere halle (baujahr irgendwann anfang der 60er *denk*) an einer bahnlinie stehen. ich schätz mal, da sind so 5 m abstand.
nachdem die bahn die weichen an der bahnhofsausfahrt umgebaut hat, um höhere durchfahrtsgeschwindigkeiten zu ermöglichen und nach der übernahme von dieselloks der baureihe 130 (zieht immer schwere güterzüge auf der sonst nicht so viel befahrenen strecke) aus den beständen der DR, traten im mauerwerk einige grössere risse auf. allerdings muss man dazu sagen, dass das mauerwerk keinen ringanker besitzt. also ganz ohne denke ich, ist die erschütterung nicht. zumal mir in meiner jugend durchaus auch mal die nadel vom plattenspieler versprungen ist, wenn ein schwerer güterzug verbeigerumpelt ist. und das, obwohl mein elternhaus ca. 100m von der besagten bahnlinie entfernt steht ![]() |
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Hallo Andreas,
in der sogenannten DS 804 bzw. der RiL804 der Bahn sind allgemeine Angaben zu Lasten etc. gemacht. Bei einem Abstand von 3m vom Gleis musst Du evtl. sogar einen Zuganprall berücksichtigen! Leider gelten die RiL eigentlich nur für Bauten der Bahn selbst und nicht für Gebäude anderer. Somit erledigt sich jedoch z.B. der nicht unerhebliche Anprall. Zum Thema Erschütterungen steht m.E. nicht direkt etwas in den RiL, lediglich in der RiL804 gibt es unter 804.3101, Abs. 7-8, Seite 5 Hinweise darauf, wann eine dynamische Berechnung von Brückenbauwerken entfallen darf. Im Grunde genommen sind diese Aussagen auch auf Bauwerke an der Bahnstrecke zu übertragen. Evtl. hilft ein Anruf beim EBA (Eisenbahnbundesamt) weiter, man muss jedoch etwas Geduld mitbringen, bis man beim zuständigen Bearbeiter landet. In jedem Fall sind die Windbelastungen nach DS804-Seite 21ff zu beachten, gerade für die Windbelastungen aus vorbeifahrenden Zügen. MFG R. Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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Bei einer dichten Bebauung an einer Bahnlinie gelten unterschiedlichste Vorgaben aus dem Regelwerk der DB AG und den damit verbundenen Vorgaben aus den DIN Fachberichten.
Außerdem sind während des Baus Sicherheitsbestimmungen zum Bahnbetrieb zu beachten. Sofern zu einzelnen Bauschritten Gleise gesperrt werden müssen gelten i.d.R. sehr lange Anmeldefristen. Die Erschütterungen der Gebäude sind weniger ein Standsicherheitsproblem, als später beim Gebrauch des Gebäudes. Hier sollte unbedingt gegengesteuert werden, soweit das überhaupt bei dem geplanten Objekt geht. Sofern das Gebäude sehr nahe steht (Abstände werden als Lichtmaß zw. Gleisachse und Gebäude bestimmt) müssen bei entsprechender zul. Fahrgeschwindigkeit der Bahn Sog-und Druckkräfte berücksichtigt werden. |
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