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Ultraschall-Prüfung von Flachstahl 05 Nov 2007 15:57 #23170

Hallo!
Wie ist die DIN18800T7 Abschn.5.1.4 zu deuten?
in (505) heißt es, dass Bleche und Breitflachstähle in Haupttragteilen der Klasse E bei Zug-Beanspruchung in Dickenrichtung ab 10mm Dicke einer ultraschallprüfung unterzogen werden muss.
1.Wann sind es Haupttragteile?
2. sind in Klasse E nur nichtruhende Beanspruchungen?
Klasse D nur ruhende Beanspruchungen?
1.Gilt das auch bei biegezug?

a)Wie ich im Beispiel eine Stirnplatte für einen biegesteifen Anschluss habe,

oder,

b) wo ich bei einem gelenkig angeschlossenem Stützenfuß eine Schubknagge anschließe?

Gruß ET

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ReUltraschall-Prüfung von Flachstahl 05 Nov 2007 18:13 #23171

Die Ultraschallprüfung ist meines Wissens immer dann nötig, wenn die Platte aufgrund Dopplung auf Zug versagen kann.
D.h. alle Kopfplatten von biegesteifen Stirnplattenverbindungen oder bei Zugstabstössen ggf auch Fusplatten mit abhebenden Lasten.
Was die Klassen genau bedeuten kann ich Dir auch nicht sagen. Die Prüfung ist aber mit sicherheit auch bei vorwiegend ruhenden Belastungen nötig.
Vielleicht kann einer der "Nur-Stahlbauer" im Forum mehr dazu sagen.
Gruss vom See

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ReUltraschall-Prüfung von Flachstahl 05 Nov 2007 23:53 #23173

kleine Empfehlung: Stahlbau-Kalender 2006: "1B DIN 18800-7 Stahlbauten - Ausführung und Herstellungsqualifikation - mit Kurzkommentaren, Schmidt, Bär", da wird´s erläutert, gilt z.B. auch für biegesteife Stöße.
Zu den Klassen nach 18800-7:
Klasse D: "Großer Eignungsnachweis"
Klasse E: "Großer Eignungsnachweis mit Erweiterung auf dynamischen Bereich"
Gruss kaule

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ReUltraschall-Prüfung von Flachstahl 06 Nov 2007 06:43 #23174

Hallo etbau,
wie in "a" beschrieben sind es biegesteife Anschlüsse in denen Bleche in Dickenrichtung auf Zug beansprucht werden.
Diese Anschlüsse sind Haupttragteile der Klasse E, wenn sie dynamisch belastet werden.
Es besteht die Gefahr von Terassenbruch (DASt-Ri-014).

Bei ruhender Belastung ist keine Ultraschallprüfung ab 10 mm Dicke erforderlich.
Erst ab 30 mm ist bei Blechen mit Schweißnähten im Biegezug-Bereich ein Aufschweißbiegeveruch nach SEP 1390:1996-07 erforderlich.
Der gelenkige Anschluß "b" wird, wenn ich es richtig verstanden habe, nur in Längenrichtung beansprucht.

Gruß steven09

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ReUltraschall-Prüfung von Flachstahl 06 Nov 2007 09:32 #23180

Hallo,
also erst mal Danke für die antworten.
Heißt das, das der Nachweis auf Dopplung, also die Ultraschallprüfung nur für nicht ruhend beanspruchte Bleche und Breitflanschstähle, die als Haupttragteile in Dickenrichtung beansprucht werden durchzuführen ist?

In meinem Beispiel b) ist die Knagge(HEA oder stehender Flachstahl) unter der Fußplatte doch auch biegesteif anzuschließen. Ist hier dann nicht auch der Dopplungsnachweis erforderlich?

Ist der Aufschweißbiegenachweis bei Blechdicken >30 mm bei ruhender und auch bei nicht ruhender Belastung gefordert?

Leider hab ich den Stahlbaukalender 2006 nicht. Ist dieser betreffende Beitrag auch noch in anderen Veröffentlichungen zu finden?

Gruß ET

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ReUltraschall-Prüfung von Flachstahl 06 Nov 2007 10:24 #23183

Stahlbaukalender 2001 mit DIN-V-18800-7. (Leider ohne Erläuterung von "Haupttragteilen").
Eventuell könnt ich paar Seiten draus zumailen.
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