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Flachgründung-1.Semester Grundbau 24 Okt 2007 16:08 #23047

Hallo Kollegen,
irgendwie hab ich nach 15 Jahren Statiker ein Brett vorm Kopf:
(und schon damals in Grundbau und Bodenmechanik (heißt jetzt Geotechnik) nicht aufgepasst !)

Frage: Darf ich Streifenfundamente unmittelbar auf eine ausgehobene Baugrube
(Tiefe 2,00 m) betonieren oder muß ich mindestens nochmal 50 cm ausschachten
damit die Tabelle der (alten) DIN 1054 (Zulässige mittlere Bodenpressung für Streifenfundamete) greift. Diese Tabelle beginnt ja immer mit einer Einbindetiefe von 0,50 m. Andersherum: Welche Bodenpressung darf ich ansetzen, wenn ich mein Streifenfundament direkt auf die Baugrubensohle betoniere ?

Anmerkung: Bei "Laststreifen in Bodenplatten" habe ich doch eigentlich an den Aussenwänden immer diesen Fall ! (An den Innenwänden könnte man ja die Bodenplattendicke als "Einbindetiefe" oder zumindest Grundbruchschutz ansetzen !

Viele Grüsse....

FRANKNA




Vielen Dank

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Flachgründung-1.Semester Grundbau 24 Okt 2007 16:49 #23049

Ist das denn der Endzustand, oder bekommst Du jetzt schon Mega-Lasten auf die Fundamente?
Wenn verfüllt ist, dann ist doch quasi die Einbindetiefe vorhanden, was sagt der Bodengutachter?
Jörn

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ReFlachgründung-1.Semester Grundbau 24 Okt 2007 21:42 #23050

Wenn das Brett vorm Kopfe knarzt, geh zum Tischler, nicht zum Arzt ...

Die Einbindetiefe gilt für mich entsprechend den Festlegungen beim Grundbruchnachweis. Also im Keller ab OK Bodenplatte. Dann gibt´s wohl einen kleinen Graben. Auf kleinere Einbindetiefen verzichten wir ja (obwohl nach DIN 1054 (11/76) bei nichtbindigen Böden möglich).
Andersherum: Wenn die Einbindetiefe nicht vorhanden ist greifen die Tabellen auch nicht. Bodenplatten sind ein anderes Tehma.
Formal wären die Fundamente dann nach Abschnitt 4.3 der DIN nachzuweisen, würde aber bei verdichteter Verfüllung, Bodenplatte und Querwände bzw. -Fundamente mir da keinen großen Stress machen.

Gruss kaule

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ReFlachgründung-1.Semester Grundbau 25 Okt 2007 06:34 #23052

Die Frag ist, wo sich das Fundament im Bauwerk befindet und was an das Fundament anschließt.
Ein reines Streifenfundament für eine Außenwand hat zwar an der Außenseite im beschriebenen Fall eine ausreichende Einbindetiefe. Auf der Innenseite ist aber als "ständige Last" lediglich die Bodenplatte nebst Fußbodenaufbau vorhanden. Bei Innenfundamenten gilt letzteres für beide Seiten. Ob die aus Platte und Fußboden vorhandene Auflast gegen Grundbruch sichert, kann der Baugrundgutachter berechnen. Bei einer an bewehrte Fundamente angeschlossenen bewehrten Bodenplatte wird die Grundbruchsicherheit schon konstruktiv erhöht.
Ein allgemein gültiges Rezept gibt es wohl nicht. Da spielen zu viele Faktoren eine Rolle, insbesondere Baugrund, Lasten auf dem Fundament und Baukonstruktion. Ohne Einbindetiefe zu rechnen ist natürlich die sicherste, aber wohl auch kostspieligste Lösung.
Gruß von Arno
Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur
Schlüterstraße 49
14558 Nuthetal
Tel: 033200/51189
Fax: 033200/51194
e-mail: info@arnostatik.

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