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Danke zusammen
also der allgemeine Konsenz scheint zu sein "Augen zu und durch" Wenn ich nun aber hingehe und die Platte mal nach Lohmeyer, VPI Empfehlung oder FEM bemesse kommt immer mehr Bewehrung raus. (sind übrigens alles 11,5er Wände) Was soll das ganze dann? Wie stehe ich im Schadensfall da? Ich kann doch nicht die Tatsachen ignorieren. Wie würde ein Prüfer/Gutachter vorgehen wenn ich ihm die Pläne vorlegen würde? ..
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Andreas schrieb:
Moin Andreas, Gegenfrage, "wo steht, daß Sohlplatten in WU Beton hergestellt werden müssen" ? Nun, wasserundruchlässige Bauteile sind mind. 25 cm dick, da nützt dann eine 14 cm WU-Sohle nichts, sie wird nie wasserdicht sein. Also, je nach Grundwasser und Bodenbeschaffenheit kommt eine WU-Sohle zur Ausführung, dann aber mind. 25 cm dick... Keine DIN schreibt eine WU-Sohlen vor... Gruß Woodpecker |
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Andreas schrieb:
Moin Andreas, ich mache schon seit Jahren DG Ausbauten bei Mehrfamilienhäusern. Hier sind Gebäude teilweise über 200 Jahre alt und es wird keinerlei Gründung untersucht bzw. neu berechnet, warum auch ? Sämtliche Objekte wurden geprüft (da Objekte mittlerer Höhe) und alle Lasten "nur" bis zur Gründung verfolgt... Gruß Woodpecker |
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Hallo Woodpecker
Ich glaube Lohmeyer hat in seinem "Weisse Wannen" Buch mal die Ausführung von Ortbetonbodenplatten gegen nicht drückendes Wasser/Bodenfeuchte ab 15cm, dann aber mit besonderen Maßnahmen an Beton und Einbau, empfohlen. Deshalb sind bei mir Bodenplatten mindestens 20cm stark, und haben eben WU Eigenschaften. Ich bin nach wie vor der Meinung das 14cm Bodenplatten nicht Stand der Technik sind. Man kann ja noch weiter gehen. 14cm mit schlapper Bewehrung heißt doch, das ich Risse zulasse oder. Wie wirkt sich das auf die darüber befindlichen Bauteile aus? Starke Durchbiegung heißt für mich Risse in den Wänden/Estrich. Wie siehts mit der gerade hier im Forum doch so oft diskutierten Gebrauchstauglichkeit aus. (Stichwort Rissbreite 0,3) Zu deinem Beitrag davor. Da hast du sicherlich Recht, das bei Gebäuden mit einer Gewissen Standzeit eine Lasterhöhung (in Gewissen Grenzen) über die vorhandene Gründung abgeleitet wird. Das mach ich bei Altbauten auch nicht anders. Aber zum einen ist das Gebäude erst vier Jahre alt und zum anderen ist die Bemessung der Gründungsbauteile gründlich in die Hose gegangen (jedenfalls nach meiner Meinung) Ich finde da sind zu wenig Reserven. Schöne Grüße Andreas ..
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hallo andreas,
wenn das gebäude erst 4 jahre auf "wackeligen" füßen steht und die gewährleistung noch nicht mals (denke 5 jahre) vorbei ist, dann ist der ausführende unternehmer von damals bei (durch die neuen umbaumaßnahmen/ausbaumaßnahmen) auftretenden schäden doch fein raus. oder sehe ich das falsch?! eine ("tragende") bodenplatte mit 14 cm würde ich auch als nur eine dickere estrichschicht ansehen! |
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hi,
Andreas schrieb:
das kannst du machen, wie du willst - hauptsache, es passt in die systematik der 18195 oder der wu-richtlinie .. von ausnahmen abgesehen. bei 14cm wirst du wohl mal in die 18195 gucken. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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