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Hallo Kollegen,
ich hatte vorige Woche auf meiner Baustelle dieses Problem. Ein Gewerbebau 2-geschossig mit Stahlbetonoberzug und Deckenauflager , beim sicher frühzeitigen Ausschalen wurde an einem Oberzugbereich lw 3,50 m ca. 50 cm vom Stützenauflager ein Bewehrungsbügel - 8 mm - über 2/3 der Balkenhöhe - 45 cm - vom Beton freigelegt. Mann könnte auch von Abplatzung sprechen. Hierzu sei noch gesagt, dass in der Bemessung der Bügelabstand mit 20 cm angegeben wurde und wir auf 12,5 cm Bügelabstand dann konstruktiv bewehrt haben. Nun soll in der nächsten Woche mit System STO Cretec saniert werden. Die Fa. hat dazu gute Referenzen. Eine Zulassung für diese Aufgabe konnte mir aber noch keiner auf den Tisch legen. Was spricht gegen diesen Sanierungsvorgang - die Nähe am Auflager , hohe Querkräfte ...., ich habe solche Sanierungen bisher nur im Bereich von Bodenplatten oder Wandscheiben realisiert. Bin mir da nicht ganz so sicher ob da nicht lieber der Prüfing. drüber schauen sollte (wegen der dann sicherlich aussagekräftigen Vorortberichte). Was spricht gegen diesen Sanierungsvorschlag? MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Wieso Prüfingenieur? Für den Bereich der Betonsanierung solltest du besser einen "sachkundigen Planer" nach der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb zu raten ziehen, der in deinem Fall nebenbei noch 'ne Ahnung von der Statik hat.
Grüsse Berthold |
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Hallo Rüdiger,
wenn laut Bemessung ein Bügelabstand von 20cm ausreicht, und man noch von einem Einschneiden in der Schubdeckungslinie (DIN 1045-1, 13.2.3, Bild 68) Gebrauch machen würde bzw. darf, und sonst keine Konstr.regeln (z.B. Tab.31) verletzt, dann könnte bei einem tatsächlichen Bügelabstand von 12,5cm vielleicht sogar rechnerisch auf diesen einen Bügel verzichtet werden. In diesem Fall wäre die Sanierung zweitrangig. |
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