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Gast
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Hallo Florian,<br />
<br /> ich habe mir ebenfalls die Erläuterung mal zur Brust genommen und muss zu meinem Erstaunen doch mal staunen. Es ist wirklich so dass man eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten fordert (in deinem Fall), aber es ist nicht notwendig dieses durch 2x 12,5mm GK Platten zu gewährleisten, sondern es ist auch möglich eine "heiße" Bemessung durchzuführen um die Dauer von 30 Minuten zu erreichen, denn in den Erläuterungen zu §23 heißt es "Für feuerhemmende und hochfeuerhemmende Bauteile dürfen brennbare und nichtbrennbare Baustoffe verwendet werden. Soweit ....". Somit ist zum Glück immer noch die Möglichkeit des sichtbaren Dachstuhls ( ![]() Mal sehen ob es dadurch weniger Brandschäden gibt bei euch, wir können uns in 10 Jahren mal schreiben.<br /> <br /> Gruß<br /> Stefan<br /> |
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da ich die betr. bauordnung nicht kenne:<br />
müssen dann auch hallendächer f30 sein? |
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@ mls:<br />
Hallendächer in F30 / F90, aber ausgenommen sind Landwirtschaftliche Gebäude. Im konkreten Fall nochmal genau nachlesen. <br /> <br /> F30 ist nur bei Gebäuden mit geringer Höhe. |
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Also, wenn ich so durch die neuen Wohnsiedlungen im Umfeld von Ballungszentren fahre, und feststelle, daß immer mehr Grundfläche auf immer kleineren (manchmal nur ´Handtuchgroßen´) Grundstücken überbaut wird, kommt mir die Forderung nach F30 gar nicht so unsinnig vor.<br />
<br /> Wenn es beim Nachbarn brennt, wäre ich froh, wenn mein Haus so lange durchhalten würde, bis die Feuerwehr da wäre. <br /> <br /> mfg. R.Hufenbach / PBS-GmbH |
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Hallo, Kollegen!<br />
Das Thema F30 für Dächer in EFH beschäftigt mich seit September 2003. Ich habe dazu auch Diskussionen mit einem Prüfingenieur geführt, der Sachverständiger für Brandschutz ist. Unser Ergebnis: Für die Dachkonstruktion ist F30 nur maßgeblich, wenn der Spitzboden als Wohnraum genutzt wird. Leider sind die Vorschriften nicht so eindeutig, dass man nicht auch anders interpretieren könnte; aber es wird an Nachbesserungen gearbeitet, die benanntem Ergbnis zustimmen. Bis zu deren Inkrafttreten hängt es nach meiner Erfahrung vom Bearbeiter beim zuständigen Bauamt ab, was gestattet wird. Ich habe da die unterschiedlichsten Dinge erlebt.<br /> Gruß an alle<br /> Arno |
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nein, abwegig sicher nicht. wenn, dann aber konsequent - und da verliessen sie ihn
![]() ich wechsel kurz ins zynikerlager: "es lebe die deregulierung, .. " die fortsetzung ist selbst mir zu zynisch.<br /> <br /> zu f30-hallendächern: wenn das wirklich der status quo einer lbo ist (in den für mich relevanten lbo´s noch nicht), dann gute nacht, stahlbau. |
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