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Gast
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Hallo Kollegen,
wie groß darf eigentliche ein Werbeschild vom Büro sein, welches aussen angebracht wird. Gibt es da eigentlich Beschränkungen, und wo kann man sich da informieren. Danke |
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Kommune, Bauamt
kann örtlich geregelt sein! Gruß Dieter Vogelsang |
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..ist kommunal unterschiedlich geregelt.
i.d.R. gilt: Hängt es über den Gehweg wie eine Eisfahne ==> Straßenlandsondernutzung Steht es frei im Vorgarten ==> bis 1 qm kein Problem Am Haus/Schaufenster ==> keine Beschränkung Gilt nur wenn sich das Schild auf das Haus bezieht, vor dem es steht. Sonst ist es eine fremde Werbetafel Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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steht in der entsprechenden Landesbauordnung
in Bayern und Baden-Württemberg bis 0,5 m² |
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