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Werbung 29 Aug 2007 08:31 #22173

Hallo Kollegen,
wie groß darf eigentliche ein Werbeschild vom Büro sein,
welches aussen angebracht wird. Gibt es da eigentlich Beschränkungen,
und wo kann man sich da informieren.

Danke

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ReWerbung 29 Aug 2007 08:47 #22175

Kommune, Bauamt
kann örtlich geregelt sein!
Gruß Dieter Vogelsang

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ReWerbung 29 Aug 2007 09:14 #22178

..ist kommunal unterschiedlich geregelt.
i.d.R. gilt:
Hängt es über den Gehweg wie eine Eisfahne ==> Straßenlandsondernutzung

Steht es frei im Vorgarten ==> bis 1 qm kein Problem

Am Haus/Schaufenster ==> keine Beschränkung

Gilt nur wenn sich das Schild auf das Haus bezieht, vor dem es steht. Sonst ist es eine fremde Werbetafel
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.muthmann-berlin.de
Tel 030 - 859 670 55
Fax 030 - 859 670 54

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ReWerbung 29 Aug 2007 09:43 #22180

steht in der entsprechenden Landesbauordnung

in Bayern und Baden-Württemberg bis 0,5 m²

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