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Mindestbewehrung, Betonwände 17 Aug 2007 12:35 #22008

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Werte Kollegen,

in der Stahlbetonbaubibel, der neuen DIN 1045-1, steht sinngemäß geschrieben: Als Mindestbewehrung bei Wänden (lotrecht) ist ein As,min≥ 0,0015 Ac je Wandseite einzulegen.

Das bedeutet beispielsweise bei einer „normalen“ UG-Wand eines EFH´s, mit einer Wandstärke h= 20 cm, ist pro Wandseite 0,0015*20*100= 3,0 cm2/m einzulegen. D.h. Matten unter 3,35 cm2/m sind für Wandbewehrungen nicht zulässig!

Das darf doch nicht wahr sein, oder? Früher habe ich einfache UG-Wände innenseitig mit einer Lage Q221 bewehrt. Eigenartig, dass diese Gebäude noch stehen und keine Wassereinbrüche hatten.

Eure Meinung würde mich interessieren.

MfG
A. Taglang
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ReMindestbewehrung, Betonwände 17 Aug 2007 13:36 #22009

kleine Korrektur: nach DIN 1045-1, 13.7.1(3) bzw. (5)
1. da steht nix von wegen "je Wandseite"
2. Kellerwand mit Erddruck biegt sich -> dann gelten dafür die Regeln für Platten.

gruss kaule

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ReMindestbewehrung, Betonwände 17 Aug 2007 14:38 #22010

DIN 1045-1:2001-07 13.7.1 Stb-Wände Abs.3 Die Querschnittsfläche der lotrechten Bewehrung muss mindestens 0,0015 Ac betragen. Im Allgemeinen sollte die Hälfte dieser Bewehrung an jeder Außenseite liegen.

Die Berichtigung 7-2002 bzgl 13.7.1 und die Auslegung in DAfStb H.525 S.117,wonach
die Mindestbewehrung auf jeder Wandaußenseite einzulegen ist,wurde nicht übernommen. Eine entsprechende 2 änderung der Norm ist in Vorbereitung
(Stand 2005)

volker

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ReMindestbewehrung, Betonwände 17 Aug 2007 14:43 #22011

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kaule schrieb:

kleine Korrektur: nach DIN 1045-1, 13.7.1(3) bzw. (5)
1. da steht nix von wegen "je Wandseite"


Dann müssen wir wohl unterschiedliche Literatur haben.

I. In der kommentierten Kurzfassung der DIN 1045-1, 13.7.1, Beuth-Verlag, ist wortwörtlich zu lesen unter:
(3) Die Querschnittsfläche der lotrechten Bewehrung muss mindestens 0,0015Ac, ......... betragen und darf den Wert 0,04Ac nicht übersteigen. Im Allgemeinen sollte diese Bewehrung an jeder Wandaußenseite liegen.

(4) Der Bewehrungsgehalt sollte an beiden Wandaußenseiten i.A. gleich groß sein.


II. Vergleiche auch Schneider Bautabellen, 17. Auflage, Seite 5.118:
Lotrechte Bewehrung: Mindestbewehrung je Wandseite, i. Allg. As,min≥ 0,0015Ac


MfG
A. Taglang
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ReMindestbewehrung, Betonwände 17 Aug 2007 14:58 #22012

Hallo Herr Taglang,
wie schon von kaule erwähnt, muss diese Bewehrung nicht je
Wandseite sein. Steht ja auch nicht so da.
Es steht (ziemlich schwammig): "Im allgemeinen sollte diese Bewehrung
auf der Wandaußenseite liegen"
Logisch wird das ganze dann, wenn man bei 13.6(2) liest, dass hier ganz klar
von "JE Außenfläche" 0,075% des Betonquerschnitts...
Echt praktisch, dass in 13.7.1(3) eine andere Formulierung gefunden wurde... :-(

Toll ist in dem Zusammenhang, dass in der Berichtigung der Hefts 525
die Berichtigung der DIN 1045-1 wieder berichtigt wurde.
Alles klar?!
Dort: Die Erläuterung (also Berichtigung der DIN1045-1(Anmerkung von mir)) ist zu steichen.
... Wird der Mindestwert der Bewehrung maßgebend, sollte die Hälfte der Mindest-
bewehrung an jeder Außenseite liegen. ...
Somit wären wir wieder bei 13.6(2) wo ja wunderbar steht: 0,075% JE Außenfläche


Gut in diesem Zusammenhang ist die Tech-News 06/05 vpi-bw
www.vpi-bw.com/ingenieure/technews/pdf/technews_06_05.pdf

Dort ist auch ein Beispiel und auch der Hinweis wie von kaule:
Wände mit Biegung -> Regeln für Platte

Gruß Helmut

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ReMindestbewehrung, Betonwände 17 Aug 2007 15:00 #22013

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volker schrieb:

DIN 1045-1:2001-07 13.7.1 Stb-Wände Abs.3 Die Querschnittsfläche der lotrechten Bewehrung muss mindestens 0,0015 Ac betragen. Im Allgemeinen sollte die Hälfte dieser Bewehrung an jeder Außenseite liegen.


Hallo Volker,

danke für diese Information, die hatte ich noch nicht. Aber genau das hoffte ich auch.

volker schrieb:

Die Berichtigung 7-2002 bzgl 13.7.1 und die Auslegung in DAfStb H.525 S.117,wonach
die Mindestbewehrung auf jeder Wandaußenseite einzulegen ist,wurde nicht übernommen. Eine entsprechende 2 Änderung der Norm ist in Vorbereitung
(Stand 2005)

volker


Sozusagen die Korrektur der Korrektur! Nicht zu fassen!

MfG.
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