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Hallo<br />
<br /> Ist es bei Verbindungen mit Paßschrauben erlaubt die Schraubenlänge eine Nummer größer zu wählen als die eigentliche Länge (welche nach der Klemmlänge bestimmt wird) und den Rest zwischen Bauteilklemmlänge und Gewindeansatz mit Unterlegscheiben aufzufüttern?<br /> Für Hinweise und Ratschläge bedanke ich mich im voraus.<br /> <br /> Gruß Mario |
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Hallo Mario,<br />
<br /> <br /> meiner Meinung nach nein, allerdings kann ich es nicht belegen. Paßschrauben liegen ohne Schlupf in den zu verbindenden Bauteilen. Wenn ich jetzt den Fall überspitze, die Paßschraube ganze 10cm länger wähle und den Bereich zwischen den zu verbindenden Bauteilen nun mit U-Scheiben ausfülle, wird klar, wo ich meine Bedenken sehe.<br /> <br /> Bei der Scherverbindung wird nun automatisch der Hebelarm der zu übertragenden Kräfte vergrößert, welches die Kantenpressung in den Paßlöchern erhöht. Da die U-Scheiben nur auf Reibung (durch Klemmung) das Verkanten der Paßschraube verhindern können, würde ich es nicht machen und nicht nachweisen wollen...<br /> <br /> Gruß<br /> Stimpi ![]() <br /> |
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Hallo !<br />
Schau mal in der DIN 18800-7 , 9/2002 , Abschnitt 8 nach.<br /> (habe die Norm leider z.Zt. nicht vorliegen)<br /> |
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Hallo Mario,<br />
<br /> für solche Beilagen (Futter) musst du auch DIN 18800 Teil 1 (512) beachten. Futter < 6,0 mm sonst müssen diese vorgebunden werden.<br /> <br /> Hoffe das hilft dir... |
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