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Auftrag ? 30 Jul 2007 11:09 #21808

  • Reinhold
  • Reinholds Avatar Autor
Hallo liebe Kollegen,

Wer kann mir Tipps geben ?

Bei der Planung eines Gewerbeobjektes habe ich für den Architekten zum Erstellen des Bauantrags ein paar Vorbemessungen - Details bearbeitet, nachdem ich vom Bauherrn telefonisch den Auftrag für die Tragwerksplanung erhielt, was ich auch gleich dem Architekten mittteilte, aber nicht beweisen kann. Danach wurde der Bauantrag fertiggestellt und eingereicht und der Bauherr und ich haben darin die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis unterschrieben (Baden-Württemberg), auf dem erklärt wird, daß mich der Bauherr mit der Erstellung des Standsicherheitsnachweises beauftragt hat.
Nach der Ausschreibung und der Vergabe bekam ein GU den Auftrag, der inkl. Werkplanung und Statik angeboten hatte. Nach Nachfrage beim Bauherrn erklärte der, daß der GU "seinen" Statiker beauftragt hätte, und daß ich keinen Auftrag erhalten hätte, "da wir ja auch noch nicht mal über den Preis verhandelt hätten".

Meine Frage: War (ist) dies ein Auftrag und was kann ich jetzt unternehmen ?
Im Voraus vielen Dank
Reinhold

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ReAuftrag ? 30 Jul 2007 13:55 #21813

Hallo Reinhold,
Juristerei = Glatteis.....
zwischenmenschlich gedacht, ist der Auftrag m.E. erteilt. Immerhin hat der Bauherr mündlich den Auftrag erteilt, und hilfsweise bei der Erklärung vor dem Bauamt bestätigt. Ergo wäre wenigstens der bisherige Aufwand abzurechnen, und dem Bauherrn auszuhändigen. Der entgangene Gewinn ist schwer nachzuweisen.
Ob man mit dieser Denke juristisch erfolgreich ist, kann ich in Anbetracht sich widersprechender Urteile zur Form der Auftragserteilung nicht beurteilen.
Gruß Wolfgang

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ReAuftrag ? 30 Jul 2007 14:12 #21814

Sehe ich auch so.

Im Grunde genommen habt ihr durch eine gegenseitige Willenserklärung einen Vertrag geschlossen ( BGB ) und das hast Du ja sogar schriftlich.

Nach §649 BGB kann der Besteller (Dein Bauherr) den Vertrag jederzeit kündigen, dann hast Du aber ein Anrecht auf die vereinbarte Vergütung.
Da keine Vergütung vereinbart ist -> Abrechnung nach HOAI.
Abziehen musst Du deine ersparten Aufwendungen, also 5 m² Papier und eine halbe Tintenpatrone.
Durch eine anderweitige Verwendung Deiner Arbeitskraft hast Du ja nichts erworben, da du ja keinen anderen Auftrag hast, den du jetzt statt des geplatzten Auftrags abarbeiten kannst. Und böswillig unterlassen tust Du ja auch nichts, ist eben gerade kein Auftrag zu kriegen.

Ich würd mal einen Anwalt konsultieren, ggf. kannst du da ein Honorar ohne Arbeitsaufwand durchkriegen... Wäre doch mal was.
Jedenfalls wurde mir in einem Baurechtsseminar von einem Fachanwalt mal so ein Fall beschrieben. Da gab es einen Vertrag über die Tragwerksplanung, der gekündigt wurde, weil das Vorhaben nicht realisiert wurde.

Der Kollege hat seine Rechnung gestellt und das Honorar wurde ihm gerichtlich zugesprochen.

(Dies stellt meine persönliche Meinung zur Rechtslage dar und keine Rechtsberatung! Das Gesagte kann stimmen oder auch genauso gut falsch sein. Bitte einen Anwalt konsultieren.)

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ReAuftrag ? 31 Jul 2007 06:41 #21819

Hallo, das ist eine schwierige Sache.
Zunächst einmal heißt es ja immer so schön, "wer schreibt, der bleibt..."
Aber ich weiß selber, das das in der Praxis häufig nicht umsetzbar ist.
Ich denke auch, daß Du mit dem Bauherrn einen gültigen Vertrag hast, wenn auch nur mündlich vereinbart. Er hat Deine Unterlagen eingereicht und diesen nicht widersprochen. Darin hast Du ja von Deinem Auftrag geschrieben.
Aber wie schon gesagt, ob die Juristen das genauso sehen?
ärgerlich ist halt immer, das bei solchen Angelegenheiten mehr Zeit und Geld bei draufgehen, als man dabei verdienen kann.

Gruß Jochen

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ReAuftrag ? 31 Jul 2007 07:11 #21822

Ich sehe das wie Fantomas...auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, und durch deine Unterschrift auf dem Bauantrag ja wohl auch Nachweisbar.
Ich würde allerdings noch ein Schreiben ans Amt verfassen, dass du deine Bautechnische Bestätigung wegen Auftragsentzug seitens der Bauherrschaft zurück ziehst, sonst hast du nachher noch den Pfusch des GU zu verantworten.....und außerdem wird dann die Baustelle erstmal eingestellt :-))

gruß Guido

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ReAuftrag ? 31 Jul 2007 07:48 #21823

Hallo Bauknecht

zurückziehen geht glaube ich nicht.
Habe mal einen Bauantrag für ein Autohaus gestellt. Mit Brandschutz und allem was dazu gehört. Der Bauherr hat nicht gezahlt, und ich wollte zurückziehen. Da hat mir das Bauamt erzählt, das der Bauantrag das "geistige Eigentum" des Bauherren ist, und ich keine Befugnis hätte den Antrag zurückzuziehen.
Gruß
Andreas
..

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