Trennwandzuschlag, Festigk. v. 1,4m Holziegeldiele
- dvog
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Re: ReTrennwandzuschlag
27 Juli 2007 19:14
Hallo,
der Trennwandzuschlag ist ein Zuschlag auf die veränderlichen Einwirkungen je m2 Deckenfläche. Er wurde nach alter DIN 1055 in Abhängigkeit des Wandgewichtes je m2 Wandfläche definiert. Nach neuer DIN 1055 ist jedoch das Gewicht je m Wandlänge maßgebend.
Bei einer Neuberechnung ist immer die neue Norm anzuwenden.
Gruß Dieter Vogelsang
der Trennwandzuschlag ist ein Zuschlag auf die veränderlichen Einwirkungen je m2 Deckenfläche. Er wurde nach alter DIN 1055 in Abhängigkeit des Wandgewichtes je m2 Wandfläche definiert. Nach neuer DIN 1055 ist jedoch das Gewicht je m Wandlänge maßgebend.
Bei einer Neuberechnung ist immer die neue Norm anzuwenden.
Gruß Dieter Vogelsang
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- dvog
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Re: ReTrennwandzuschlag
27 Juli 2007 19:14
Hallo,
der Trennwandzuschlag ist ein Zuschlag auf die veränderlichen Einwirkungen je m2 Deckenfläche. Er wurde nach alter DIN 1055 in Abhängigkeit des Wandgewichtes je m2 Wandfläche definiert. Nach neuer DIN 1055 ist jedoch das Gewicht je m Wandlänge maßgebend.
Bei einer Neuberechnung ist immer die neue Norm anzuwenden.
Gruß Dieter Vogelsang
der Trennwandzuschlag ist ein Zuschlag auf die veränderlichen Einwirkungen je m2 Deckenfläche. Er wurde nach alter DIN 1055 in Abhängigkeit des Wandgewichtes je m2 Wandfläche definiert. Nach neuer DIN 1055 ist jedoch das Gewicht je m Wandlänge maßgebend.
Bei einer Neuberechnung ist immer die neue Norm anzuwenden.
Gruß Dieter Vogelsang
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- topas
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Re: ReTrennwandzuschlag
02 Aug. 2007 18:25
Hallo,
sollte diese Decke eine Holzbalkendecke sein, oder eine sonstige Decke ohne ausreichende Querverteilung, ist der pauschale Ansatz des Trennwandzuschlages nicht zulässig. Die tragenden Bauteile in diesen Decken sind gundsätzlich mit den Wandgewichten entsprechend des vorliegenden Grundrisses nachzuweisen.
Gruß Torsten
sollte diese Decke eine Holzbalkendecke sein, oder eine sonstige Decke ohne ausreichende Querverteilung, ist der pauschale Ansatz des Trennwandzuschlages nicht zulässig. Die tragenden Bauteile in diesen Decken sind gundsätzlich mit den Wandgewichten entsprechend des vorliegenden Grundrisses nachzuweisen.
Gruß Torsten
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- Ruedigerrei
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Re: ReTrennwandzuschlag
02 Aug. 2007 20:31
@ Torsten
steht das expl. in der Norm 1055-3? Was ist mit Holzbalkendecken, welche durch eine Estrichschicht (wie so häufig im Altbau anzutreffen) ausreichende Querverteilung bezieht ?
MFG RR
steht das expl. in der Norm 1055-3? Was ist mit Holzbalkendecken, welche durch eine Estrichschicht (wie so häufig im Altbau anzutreffen) ausreichende Querverteilung bezieht ?
MFG RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen
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- Fantomas
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Re: ReTrennwandzuschlag
03 Aug. 2007 04:51
ausreichende Querverteilung meiner Meinung nach ab Stb. Decken, einachsig gespannt wg. 20% Bewehrungsanteil quer zur Spannrichtung.
Alles "darunter", also Holzbalkendecke, Holkörperdecke etc.etc. ohne ausreichende Querverteilung.
Alles "darunter", also Holzbalkendecke, Holkörperdecke etc.etc. ohne ausreichende Querverteilung.
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- kaule
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Re: ReTrennwandzuschlag
03 Aug. 2007 09:54
@topas und @Ruedigerrei
Der Trennwandzsuchlag mit 0,8 kN/m² und 3 kN/m kann wie früher auch die 0,75 kN/m² auf Decken ohne ausreichende Querverteilung gesetzt werden (nix neues).
@Lumi01
Wenn mit dem neuen Aufbau 45+25kg/m² verbraucht werden muss man halt neu nachrechnen. Eventuell, falls Trennwände <(<) 3 kN/m vorhanden sind kann man hier auch kleinere Zuschläge geltend machen (wenn´s der Prüfer akzeptiert).
Siehe dazu unter Kalksandstein, zu "Ansatz von Hegger" , eigentlich für die schweren Ks-Wändegedacht müsste aber auch für leichte gehen.
Gruss kaule
Der Trennwandzsuchlag mit 0,8 kN/m² und 3 kN/m kann wie früher auch die 0,75 kN/m² auf Decken ohne ausreichende Querverteilung gesetzt werden (nix neues).
@Lumi01
Wenn mit dem neuen Aufbau 45+25kg/m² verbraucht werden muss man halt neu nachrechnen. Eventuell, falls Trennwände <(<) 3 kN/m vorhanden sind kann man hier auch kleinere Zuschläge geltend machen (wenn´s der Prüfer akzeptiert).
Siehe dazu unter Kalksandstein, zu "Ansatz von Hegger" , eigentlich für die schweren Ks-Wändegedacht müsste aber auch für leichte gehen.
Gruss kaule
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