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Hallo,
weiss bitte jemand ob die Ingenieurekammer angestellte Ingenieure bei einem eingetragenen beratenden Ingeniuer auflistet; bzw. kann man im nachhinein noch nachvollziehen wie lange der Angestelle bei dem betreffenen Beratenden Ing. angestellt war. Gruß Andreas |
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Beratende Ingenieure sind Pflichtmitglieder der Kammer. Die Anerkennung der Berufsbezeichnung berat. Ing. geht einher mit einer Pflichtmitgliedschaft , welche logischerweise der jeweiligen Kammer einen Kammerbeitrag einbringt. Dabei werden alle techn. Angestellte des Büros in einer jährlich abzugebenden Statement erfasst , die Kammerbeiträge bemessen sich also auch auf der Grundlage der gemeldeten Angestellten.
Die Listung der angestellten nach Namen etc. ist mir nicht bekannt. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Hallo und guten Tag, mit der Liste wird das nichts, dafür sorgt schon der Datenschutz.
Ingenieurkammern sind grundsätzlich Ländersache, es sei denn, man hat sich zusammengeschlossen, was es in Deutschland wunderbarerweise auch geben soll. In Rheinland-Pfalz war es bisher so, dass angestellte Ingenieure nicht Kammermitglied werden durften, sie brauchten nur die Gebühren für die Listenführung zu zahlen. Bei den angestellten Architekten war es anders, die durften..... Naja, dann allen ein schönes Wochenende. Freundliche Grüße galapeter97 |
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