Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Ich kann mich über DIN nicht äussern, ich kenne sie zu wenig. Allgemein gilt: Mit dem Ersatzkraftverfahren werden horizontale Erdbebenersatzkräfte für Wohnbauten meist zwischen 10%-20% der ständigen vertikalen Lasten angenommen, je nach Zone und Norm. Die Erdbebenersatzkräfte werden anhand der Steifigkeit und der Lage der Wände aufgeteilt (Handrechnung oder PC). In der Regel handelt es sich bei mehrgeschossigen Bauten und gleichen Geschossen um eine Dreieckslast mit dem max. Wert der Horizontalkraft im Obergeschoss und dem min. Wert (=0 ) im Einspanngeschoss (häufig Decke über Untergeschoss). Mit dem Antwortspektrenverfahren (welches in 3-D FE-Programmen eingebaut ist) erhält man ebenfalls die Schnittkräfte für jede Wand. Die Wände aus Stahlbeton oder Mauerwerk werden dann gemäss Normen bemessen für Biegung mit Normalkraft und Querkraft in der Scheibenebene. Beim Mauerwerk kann dann sowohl die horizontale Auslenkung zu gross sein, (Rissebildung) oder der Gleitwiderstand in der Lagerfuge zu gering (Verhlätnis von V/H muss >0,6 sein). Auch die zul. Druckspannungen werden oft überschritten (bei teilweise gerissener Lagerfuge). Der Sicherheitsfaktor kann natürlich reduziert angesetzt werden, da bei einem Wohnhaus (gemäss Norm SIA) zugelassen werden kann, dass es nach dem Normbeben abgerissen werden muss. Die Personen sollten jedoch unversehrt bleiben. Da Erdbebeneinwirkungen nie genau ermittelt werden können, (Fehler um Faktor 2 sind je nach Baugrund möglich) gilt es primär konstruktive Massnahmen einzuhalten, um ein günstiges Tragwerkskonzept (möglichst symmetrisch ohne grosse Torsionseinwirkungen) zu erhalten. Spitzfindige statische Nachweise sind wenig hilfreich. Eine knappe Bemessung ist zu vermeiden.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo und guten Morgen,
vielen Dank an alle, die sich mit meinen Fragen zum Erdbebennachweis beschäftigt haben, besonderer Dank für die aufschlußreichen Ausführungen von Aschi. Die Frage ob der vereinfachte Erdbebennachweis für Wohnhäuser möglicherweise den Wind- und Stabilitätsnachweis überflüssig macht, ist dabei leider offen geblieben. Vielleicht gibt es dazu doch noch nähere Erkenntnisse ? Freundliche Grüße galapeter97 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
galapeter97 schrieb:
da der Erdbebebnachweis nicht automatisch den maßgeblichen Stabilitätsnachweis darstellt - sind die Wind und Aussteifungsnachweise nicht hinfällig. ich versuche aber alles zusammen im Zusammenhang zu bearbeiten ![]() |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
@Baujuppes,
Dank für die Aussage, sehe ich auch so.... ist ja kein volles Tagesprogramm.... freundliche Grüße galapeter97 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten