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und damit sich in bremen in zukunft mehr statiker dran halten, werden seit einiger zeit stichproben an den mit baufertigstellung einzureichenden statiken durchgeführt und bußgeldbescheide verschickt in höhe der durch die falsche unterschrift eingesparten prüfgebühr, und geprüft wird dann nachträglich mit allen damit verbundenen problemen.
es reicht schon, wenn eines der 5 kriterien vom statiker anders interpretiert wird als von der behörde. Gruß, Eckhard
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... find ich gut. Nur so könen wir uns gegen schwarze Schafe durchsetzen, die für kleines Geld alles unterschreiben.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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... mal davon abgesehen, daß die Haftpflichtversicherung dann nicht mitmacht - ohne Prüfbericht.
In Sachsen-Anhalt gibt es eine Erklärung/Beschreibung/Auslegung zum Kriterienkatalog. Da sind Nagelplattenbinder außen vor - also alles prüfen lassen. Gibt es so was auch in Sachsen? Da ist in Punkt 4.8 auch einiges drin, aber die Binder nicht. Aber in Sachsen müssen alle EFH dahingehend untersucht werden. In Sachsen-Anhalt hat die Bauordnung einen kleinen Zusatztext - ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 -. Da habe ich in Sachsen wesentlich mehr Stress damit. Ich würde in jedem Falle die Erklärung vernünftig ausfüllen. Schon alleine wegen der Haftung. Dann muß eben geprüft werden (wie oben schon gesagt). Das kostet zwar Geld und Zeit, ist aber frühzeitig einplanbar. 4 Augen sind auch besser als 2. Jeder hat mal irgendwo einen Schreib- / Rechenfehler. Tschüss Volker |
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