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Hallo,
in einer Halle werden 4,50 m hohe und 24 cm dicke Wände hergestellt die nach max. 12,0 m an Aussteifungsstützen bzw. an einbindenden Wänden angeschlossen werden. Wie groß würdet ihr die Mindestabmessungen der Streifenfundamente wählen ? Theoretisch reicht 30/30 cm. Wer ist für die Standsicherheit im Bauzustand zuständig ? Reicht es aus darauf hinzuweisen das im Bauzustand die Wände gegen Wind zu sichern sind. Die Bodenplatte wird nächträglich ohne Kontakt zum Streifenfundamwent eingebaut. Grüße |
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HerrLehmann schrieb:
Wie soll das funktionieren bei 30/30 cm - keine Frostsicherheit und vorallem Kippsicherheit ! ? Wie funktioniert (eine 3-seitig gehaltene) Wand mit 12 m Aussteifungsabstand? Warum Bodenplatte nicht mit Steifenfundament verbinden? |
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ich muß ergänzen: es handelt sich um nichttragende Innenwände.
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Würde mal 50/50 als Mindestabmessung aus dem Bauch raus vorschreiben (orientiert an der alten DIN 1054 Tab.1, ohne auf die Ausnahme für Sigma<=150 kN/m² b/t>=30/30 einzugehen) und die durch die Wand neu vorhandene (kleine) Bodenpressung einfach so grob ausweisen, so daß man nicht auf die Tab. der DIN zurückgreifen muss.
Ausserdem sollten Hinweise auf den gewachsenen Boden und außerhalb ehemaliger Verfüllungsbereiche sowie Abtrepungen und den daraus resultierenden Fu.-vergrößerungen im Vorwort oder sonst wo noch in der Statik stehen. Hinweise zu sontigen Bauzuständen (wg. Wind, offene, öffnenbare Halle?) gehören nach m.M. auch einfach ins Vorwort - es gibt ja wohl einen Bauleiter. Gruß kaule |
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Ich würde es von der Art der Ausführung abhängig machen:
Fundamente 2-seitig gegen Grund betoniert (Kippen sehr unwahrscheinlich) frosttiefe (Bauzustand !) also ca. 80 cm tiefe und breite nach anstehendem Boden (30 cm wohl ausreichend) Fundamente geschalt + nachträglich verdichtet - frosttiefe + breite nach Kippnachweis |
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