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Mindesabmessungen Einzelfundament 12 Feb 2004 00:07 #2107

  • Enis Kaya
  • Enis Kayas Avatar Autor
Hallo Kollegen,<br />
<br />
vor ein paar Tagen hat der Prüfstatiker beim Prüfen meiner Statik eine Einzelfundamet mit den Abmessungen 40/40/80cm auf 50/50/80cm abgeändert.<br />
Mit der Begrümdung es gebe einen Gesetz der dies vorschrieb, näheres dazu hat er auch nicht gesagt.<br />
Leider war nicht ich an diesem Tag bei dem Prüfstiker, sondern mein Kollege, der die Unterlagen abholt hatte.<br />
<br />
Habt Ihr den von so einer Regelung gehört.<br />
Ich habe überall gesucht aber nichts darüber finden können, vielleicht habe ich es übersehen, wenn ich mich recht erinnere habe ich auch im Studium darüber nichts gehört.<br />
<br />
Vielen dank im Voraus für eure Bemühungen<br />
<br />
MfG<br />
Enis Kaya<br />

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Re: Mindesabmessungen Einzelfundament 12 Feb 2004 08:05 #2108

  • Herr Lehmann
  • Herr Lehmanns Avatar Autor
Mir ist auch nichts mit Mindestfundamentabmessungen bekannt. <br />
War die Lasteinleitung direkt oder eventuell über einen Dollen oder Stützenschuh ?<br />
Ich hatte mal den Fall bei einem Stahlträger HEB 180 Ausnutzungsgrad 0.95, Grüneintragung des Prüfers HEB 200. Viele hier werden sicherlich so ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

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Re: Mindesabmessungen Einzelfundament 12 Feb 2004 08:59 #2110

  • Alex
  • Alexs Avatar Autor
Hallo, <br />
<br />
di egenaue Stelle in der DIN kenne ich aus dem Stand nicht auswendig, aber ich habe vor ein paar Jahren auch mal so ein Problem gehabt. Es gibt wohl mindestabmessungen nach DIN, die diese 50cm vorschreiben.

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Re: Mindesabmessungen Einzelfundament 12 Feb 2004 10:31 #2109

  • Stefan
  • Stefans Avatar Autor
Hallo Herr Kaya,<br />
<br />
das Problem ist nicht die zulässige Bodenpressung, sondern die Gefahr des Grundbruchs. Bei gringer Einbindetiefe oder kleinen Abmessungen steigt die Gefahr des Grundbruchs. Die DIN1054 erläutert in den Beiblättern die Zusammenhänge zwischen Bodenpressung, Setzung und Grundbruchgefahr und sämtliche Tabellen beginnen mit einer Breite von b=0,50m. In einem Hinweis wird auf eine Unterschreitung dieser Breite hingewiesen, wenn es sich um untergeordnete Bauwerke (Garagen, Schuppen usw.) handelt. in den Schneider Bautabellen (Ausg.15) auf der Seite 11.51 sind die Tabellen in einem Diagramm ausgewertet. Man kann aber auch nach DIN4017 einen rechnerischen Nachweis führen, wenn man die Bodenkennwerte kennt.<br />
Gruß<br />
Stefan

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Re: Mindesabmessungen Einzelfundament 12 Feb 2004 14:32 #2111

  • Enis Kaya
  • Enis Kayas Avatar Autor
Hallo Stefan,<br />
<br />
vielen Dank für deine Antwort, ich hatte nähmlich in der DIN 1045 nichts darüber finden können.<br />
<br />
Ich werde mir die DIN1054 vornehmen, es klingt logisch wenn die Tabellen ab einer breite von 50cm beginnen muss auch der Fundament mit dieser Breite beginnen.<br />
<br />
Wie so oft haben die Prüfstatiker recht. Das ist die Ironie dabei.....<br />
<br />
MfG<br />
Enis

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Re: Mindesabmessungen Einzelfundament 12 Feb 2004 15:52 #2112

  • Trost
  • Trosts Avatar Autor
In der alten DIN 1054 war eine Exprapolation bis b=30 cm zugelassen. Die Tragfähigkeit wird sich im Laufe der Jahre schwerlich verschlechtert haben. Für Regelfälle (sh. DIN) kann ab b/t>= 30/30 cm Sigma = 0,15 MN/m² angesetzt werden.<br />
Dabei sind die Bauwerke nicht explizit als untergeordnet bezeichnet.<br />
<br />
Sonst müßte ja bei jedem EFM-Haus die Fundamente mind. 50 cm breit sein. UNSINN, dies als Mindestforderung aufzustellen. Hängt schließlich von der Grundbruchsicherheit ab.<br />

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