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Muss ich wirklich meine obere Bewehrung von Decken so gestalten, dass stets eine Mindestbewehrung eingehalten wird? Das hieße ja, es gäbe keine Bereiche ohne obere Bewehrung.
Oder ist das nur erforderlich, wenn es Gründe gibt, die Rissbreiten zu vermindern (was ja wohl im Wohnungsbau bei Ausbildung eines schwimmenden Estriches nicht unbedingt angesagt ist)? Wenn ja oder nein, über Bezüge nur Norm freue ich mich dann auch. Vielen Dank für jeden Beitrag! |
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Prinzipiell gibt es mehrere Arten der Mindestbewehrung:
1. Mindestbewehrung zur Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens - ist jedoch nur da sinnvoll, wo das mögliche Versagen eintritt. Im Feldbereich ist dies unten - eine Mindestbewehrung in oberer Lage wäre nutzlos. 2. Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite (Gebrauchstauglichkeit) - ist bei im Wohnungsbau üblichen Deckenstärken bis 20 cm und Expositionsklasse XC1 lt. DIN 1045 jedoch nicht gefordert. |
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Die Mindestbewehrung ist laut DIN 1045-1, Abs. 13.1.1 "... über die Höhe der Zugzone verteilt" einzulegen. Also nicht in der Druckzone.
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Selbst ohne die Expostionsklasse XC1 und d>=20cm ist eine Rissbewehrung in der Druckzone aus (Ingenieur-)technischer sicht unnütz.
Mindestbewehrung für Mcr für duktiles Bauteilverhalten wäre denkbar, wenn (irgendwann) eine zusätzliche Stützung (im Feld) eingebracht werden würde und die DZ zur Zugzone werden würde. Da die Bewehrung aber zur Verhinderung von schlagartigem Versagen (=Betonversagen / weil Beton mehr Zugkraft aufnimmt als die eingelegte Bewehrung -> Bei überlastung des Systems tritt nicht Stahlversagen sondern Betonversagen ein) gedacht ist, ist sie hier unnötig. Die zusätzliche Stützung würde ein Gelenk in der Decke ausbilden (also auf der Oberseite aufreissen - soll ja nur Komplettversagen verhindern und nicht Idiotensicher machen) - Die Stützweiten für die Feldbewehrung würde sich aber reduzieren (die eingelegte Feldbewehrung wäre also ausreichend) -> das System 2 x 1 Feldträger wäre nicht von schlagartigem Versagen (Betonversagen) "bedroht"... ![]() Zur Rissbreitenbewehrung muss man unterscheiden: * Risse aus Nutzlast -> nicht möglich da Druckzone * Risse aus abfliessender Dehydratationswärme und Behinderung der Geometrieänderung -> Selbst wenn hier Risse entstehen sollten würden sich die Risse in der DZ im zeitlichen Verlauf schliessen (Wenn die Nutzlast aufgebracht wird Estrich, Möbel, etc.) Von daher kann man die vorausgegangenen Interpretationen zur DIN 1045-1 auch aus technischer Sicht bejahen! |
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