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Kann mir jmd. sagen welche H-Last in welcher Höhe auf ein Geländer angesetzt werden muss, welches eine Straße (Ortsdurchfahrt bis 50km/h)von einem Bach abgrenzt ?? Zw. Straße und Geländer bef. sich max. 1.00m Fußweg. Wäre sehr hilfreich !<br />
Viele Grüße |
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Schau mal in die DIN 1072 bzw. 1055. Dort stehen die Horizontallasten drin. Hab sie leider momentan nicht am Mann.
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Hallo,<br />
nach DIN-Fachbericht 101 (Einwirkungen auf Brücken):<br /> 0,8kN/m in Holmhöhe<br /> <br /> nach DIN 1055:<br /> 1.Bei Trepen in Wohngeländen, Balkone und offene Hauslauben = 0,5kN/m<br /> <br /> 2.Bei anderen Treppen, Kirchen, Schulen etc. = 1,0kN/m |
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Danke für die Hinweise ! ...erscheint nur ´erschreckend wenig´ wenn mann sich die Kräfte ansieht, die beim Anprall geg. tragende<br />
od. auch umschließende Bauteile angesetzt werden. hmm... Irgendwie ist mir das Sicherheitskonzept nicht ganz geheuer.<br /> Gruß N. |
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so weit ich mich erinnere ist die höhe des Bordsteines bzw. der Brückenkappe ausschlaggebend ob einfache Holmlasten oder KFZ Anprallasten zu berücksichtigen sind. =>> falls noch gültig s. Richtzeichnungen für den Brückenbau.
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Hallo Rolf, <br /> <br /> ich habe die DIN, auf die Du dich beziehst zwar nicht da, aber 0,8KN/m scheint mir falsch zu sein. <br /> <br /> Habe da Größenordnungen von 250 bzw. 500 KN im Kopf, vielleicht liegt ein Einheitenfehler vor.<br /> <br /> Viele Grüße, <br /> <br /> Alex |
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