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Hallo Kollegen,
kann mir jemand sagen, ob ich mich in allen Kammern der Bundesländer anmelden muss, um für eine Firma tätig zu werden, die min. deutschlandweit agiert? Vielen Dank... Gruß Kiyas K. Eldeniz
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Ich glaube, die Länder regeln das unterschiedlich. Als Rheinland-Pfälzer musste ich mich z. B. im Saarland anmelden, um dort Statiken im vereinfachten Genehmigungsverfahren vorlegen zu dürfen, in Hessen und Baden-Württemberg nicht. Wenn Prüfpflicht besteht, brauchts m.E. keine gesonderte Eintragung.
Gruß Wolfgang |
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das gleiche problem habe ich als saarländer mit RLP....dort muß ich gemeldet sein.
ist von den UBA's abhängig. manche sehen deutsch als deutsch, andere betreiben kleinstaaterei.... MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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In Bayern ist das kein Problem für Statiker +
, ab Gebäude mittlerer Höhe wird eh geprüft. In Sachsen gibt´s den Eintrag als qualifizierter Tragwerksplaner , da prüft die Kammer ziemlich genau die Eingangsbedingungen, damit kommt man dann bis zur Gebäudeklasse 3 ohne Prüfing. aus (aber Eingangskriterien bei der Nachweisführung sind zu beachten). In Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt dann auch die Listeneintragung von Sachsen. Diese Kammern sind untereinander sehr kooperativ. Für das Land Brandenburg gilt generelle Prüfpflicht für alle Tragwerksplanungen mit Genehmigungspflicht. In Hamburg war das bisher ähnlich wie in Bayern, aber da habe ich schon 3 Jahre nichts mehr gemacht. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Moin moin,
in Niedersachsen mußt Du in der Tragwerksplanerliste eingetragen sein. Dort kommst Du aber nur rein, wenn Du auch in der Ingenieurkammer in Niedersachsen eingetragen bist. Es sei denn, Du bist ausländischer Ingenieur (Dein Land muß in der EU sein), dann darfst Du überall Statiken aufstellen... Gruß Woodpecker |
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