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DIN 1052 - Lastkombinationen 10 Apr 2007 22:18 #20249

  • ceranfeld
  • ceranfelds Avatar Autor
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich das lese ist zur Zeit (in Bayern) noch die alte und auch die neu DIN 1052 gültig.
Grund genung mal meine eigenen persönlichen Fragen zu stellen:

Kann mir ein Fachkundiger erklären, warum ich für einen Holzbalken x verschiedene Lastkombinationen ermitteln muss, damit man die Durchbiegung ermitteln kann?

In meinem vorliegenden Kommentar zur DIN steht:
"Die Differenzierung der Durchbiegungsbeschränkung in drei Nachweisen ermöglicht es dem Tragwerksplaner, in Absprache mit dem Bauherrn zu entscheiden, ob und welche Bedingungen für ein bestimmtes Tragwerk in Frage kommen."

Mann, so einen Müll hab ich noch nie gehört.
Ich kann alles mit dem Bauherrn regeln, aber wie soll sich der auskennen, wenn sich nicht mal der Normenausschuss festlegen will.
Soll ich nun bei jedem Balken den Bauherrn fragen ob er den Nachweis haben will oder nicht?

Ich stelle hiermit die gesamte DIN 1052 in Frage!!!

Doppelter Rechenaufwand heißt nämlich nicht dass es billiger wird.

Mit freundliche Grüßen an den Normenausschuß

MfG
Ceranfeld

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ReDIN 1052 - Lastkombinationen 11 Apr 2007 06:32 #20251

Moin ceranfeld,

und warum schreibst Du das nicht dem Normenausschuss?
Gehe doch mal auf www. nabau.din.de, dort kann man Auslegungsfragen stellen.
übrigens haben die alten Normen auch Fehler - und wegen eines "Fehlers" ist noch lange nicht die ganze Norm ungültig.

Nach alter Norm gab es noch Grenzwerte für die Durchbiegung (Gebrauchstauglichkeitsnachweis). Nach neuer Norm gibt es nur noch empfohlene (!) Grenzwerte - daher ist eine Absprache mit dem fachunkundigem Bauherrn juristisch erforderlich. Absurd dabei ist, dass der Bauherr kaum in der Lage ist zu entscheiden, welche Lastkombination für ihn wichtig ist. Hier wird nur der Schwarze Peter hin und her geschoben, aber das ist nicht nur in der Baubranche so, sondern überall.

Viele Grüße
Timm Braasch

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ReDIN 1052 - Lastkombinationen 11 Apr 2007 07:29 #20253

TBraasch schrieb:

Moin ceranfeld,

Nach alter Norm gab es noch Grenzwerte für die Durchbiegung (Gebrauchstauglichkeitsnachweis). Nach neuer Norm gibt es nur noch empfohlene (!) Grenzwerte - daher ist eine Absprache mit dem fachunkundigem Bauherrn juristisch erforderlich. Absurd dabei ist, dass der Bauherr kaum in der Lage ist zu entscheiden, welche Lastkombination für ihn wichtig ist. Hier wird nur der Schwarze Peter hin und her geschoben, aber das ist nicht nur in der Baubranche so, sondern überall.

Viele Grüße
Timm Braasch


Genau das ist das Problem, dass der Bauherr den Wert nicht einschätzen kann - ich sehe das aber auch als Vorteil - wir haben in unserem Vertrag die Grenzwerte (sinnvoll) definiert.
Wer das nicht tut - kann hinterher Schwierigkeiten bekommen - so oder so !
Duchbiegung zuwenig zugelassen -> größere Dimensionen -> Vorwurf zu teuer
Durchbiegung zuviel zugelassen -> evtl. Schäden

ALSO: IMMMER vorher schriftlich vereinbaren!

Aber zur neuen 1052 - berechne mal einen Wandriegel - nach alter Norm ein 10-Zeiler ..... da steck ich nach der neuen Norm noch in den Lastfallkombinationen ....

Die Italiener und Franzosen waren da schlauer - die haben die alten Normen als die neuen Normen eingeführt - und warten mit dem ganzen "Käse", bis der Eurocode verbindlich ist ...

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ReDIN 1052 - Lastkombinationen 11 Apr 2007 08:30 #20254

Die Lastkombinationen haben wir der DIN 1055-100 zu verdanken - nicht der DIN 1052.
Die DIN 1052-1 hebelt sogar die DIN 1055-100 aus und stellt eine vereinfachte Lastkombination zur Verfügung und dann ist es nicht mehr so schlimm.

Viele Grüße
Timm Braasch

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ReDIN 1052 - Lastkombinationen 11 Apr 2007 13:51 #20269

TBraasch schrieb:

Die Lastkombinationen haben wir der DIN 1055-100 zu verdanken - nicht der DIN 1052.
Die DIN 1052-1 hebelt sogar die DIN 1055-100 aus und stellt eine vereinfachte Lastkombination zur Verfügung und dann ist es nicht mehr so schlimm.

Viele Grüße
Timm Braasch


ja - ist so vollkommen richtig - nur der Aufwand das Holz schlussendlich zu bemessen ist auch unverhältnismäßig gestiegen.
Hoffentlich weiß das Holz auch, dass es jetzt nach neuer Norm tragfähiger ist ...

Vereinfachung ist das gleiche Thema wie mit der Durchbiegung - wenn nichts vereinbart ist - zu teuer, oder zu leicht und evtl. Schaden ... die Anwälte freuen sich schon

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