Willkommen,
Gast
|
|
.... ist genau das, was unseren ingenieurstand ruiniert, so kommen wir nicht weiter
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Rabe schrieb:
Unsinn!!! |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Nur zur Info Lastansatz:
Nach der ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ sind Windlasten den horizontallasten zu überlagern, ausgenommen sind Brüstungen von Balkonen und Laubengängen, die nicht als Fluchtwege dienen. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Das Thema Windlast auf Geländer hatten wir hier schon mal am 17.04.2003
Hubert
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Erst als Halfen die Geländerbefestigung per Halfenschiene im Katalog publik machte bin ich auf die ETB-Richtlinie gestoßen und wende diese an (wenn nötig).
Welcher Richtlinienpabst dröselt denn solche Widersprüche wie zwischen DIN 1055 (Horizontallasten auf Brüstungen und Geländer) und ETB auf?? Müssen wir gelangweilten Richtlinienanwender immer erst nachschauen ob es nicht doch irgendwo eine noch strengere Vorschrift gibt? Gruß Wolfgang |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Na klar ist ein Balkongeländer nachzuweisen. Bei der Vielzahl der Anschlußmöglichkeiten sollte auch ein INSCHINöR mit Verstand nicht raten.
Bei RABE werden dann wohl Kunststoffdübel verwendet, wenn er nicht hinguckt??!! |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten