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Müssen beim Nachweis des Sohlspannung die Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen und die Kombinationsbeiwerte nach der DIN 1055-100 A2 und A3 eingehalten werden?
Ich denke schon, aber es ergeben sich in meinen Augen überdimensionierte Fundamente. Ich überlege bereits, die zulässige Bodenpressung zu erhöhen. Können Sie mir einige Hilfestellungen geben bezüglich des Sohlspannungsnachweises? Vielen Dank! |
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Fundamente sind Gründungsbauteile.
Mit dieser Definition ist die DIN1054 01/2005 zuständig (s.DIN1054 Abs1 Anwendungsbereich). Die DIN1054 lässt die Berechnung der Schnittkräfte mit charakteristischen Lasten zu. Damit erhält man auch „charakteristische“ Sohlspannungen (im GZ 2_ ;bzw Abs 7.7). Um aus den Einwirkungen Bemessungswert zu erhalten erfolgt die Einteilung in Einwirkungskombinationen (EK) und Sicherheitsklassen (SK) und damit in LF. Die DIN 1054 kennt keine Kombinationsbeiwerte (Analog Tab. A2) Mit freundlichen Grüßen Knut |
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