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Brandwand

Brandwand

25 März 2007 20:14
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Hallo,
Kann mir jemand kurz einen Tip geben nach welchen Vorschriften/Normen ich eine Brandwand auf Standsicherheit hin untersuchen muss?
Eine Horizontallast als Einzellast anstzen? in welcher Höhe?mit welcher Größenordnung?

Gruß
ET

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Re: ReBrandwand

26 März 2007 06:37
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Hallo! Eine Brandwand ist ein Bauteil, dass 90 Minuten dem Feuer wiedersteht. Der Unterschied zu einer F 90 Wand ist, dass diese Wand zusätzliche durch herabfallende Bauteile beansprucht werden kann. Daher sind die Wandstärken nach DIN 4109, Teil 4 auch größer.
Diese Wand muss zu dem noch selbständig standsicher sein. Das bedeutet, dass die Wand auf Wind (sog und druck) zu bemessen ist. Eine horizontale Beanspruchung durch herabfallende Bauteile ist in der Regel nicht erforderlich.

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Re: ReBrandwand

26 März 2007 07:32
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DIN 4102/3
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
(Brandwände und nichttragende Außenwände - Begriffe, Anforderungen und Prüfungen)

Mir liegt hier leider nur eine gekürzte Fassung vor, so dass ich nicht sicher sagen kann, ob es sich um die gesuchten Angaben handelt. Vielleicht hilft es aber bei der weiteren Recherche.

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  • MarcoHerzog
  • MarcoHerzogs Avatar

Re: ReBrandwand

26 März 2007 07:49
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Hallo,

wilm meinte sicher nicht DIN 4109-4 sondern die DIN 4102-4.
Leider kann ich seine Meinung ("Eine horizontale Beanspruchung durch herabfallende Bauteile ist in der Regel nicht erforderlich.") nicht teilen!!
Horizontale Stoßbeanspruchung ist durchaus zu berücksichtigen - allerdings per Prüfung und nicht per stat. Nachweis.
Im KS-Handbuch P.K.A. heißt es hierzu auf Seite 207:
Brandwände müssen folgende erhöhte Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen aus Baustoffen der Baustoffklasse A nach DIN 4102-1 bestehen.
- Sie müssen mind. die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F90 nach DIN 4102-2 erfüllen; tragende Wände müssen diese Anforderung bei mittiger und bei ausmittiger Belastung erfüllen.
- Brandwände müssen unter einer dreimaligen Stoßbeanspruchung - Pendelstöße mit 3000 Nm Stoßarbeit (200 kg Bleischrotsack) - standsicher und raumabschließend im Sinne von DIN 4102-2 bleiben.
- Brandwände müssen die vorstehend genannten Anforderungen auch ohne Bekleidung erfüllen. In Absprache mit der Bauaufsicht werden auch solche geputzten Mauerwerksarten als Brandwände anerkannt, die aufgrund ihrer Materialien und Oberflächenstruktur grundsätzlich in der Praxis geputzt werden.

Ganz wichtig ist hierbei, dass die Stoßbeanspruchung ein reines Prüfkriterium ist. Sie ist nicht durch einen zusätzlichen statischen Nachweis zu belegen. Die Wand ist durch Prüfung und Klassifizierung "Brandwand" und erfüllt damit das Stoßkriterium.
Die angrenzenden Bauteile zur Aussteifung müssen lediglich F90 erfüllen, vgl. DIN 4102-4: 1994-03, Abschnitt 4.8.2.1

Hoffe das hilft weiter.
Gruß
Marco

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