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Verkehrslast Dachbodenraum 19 Mär 2007 17:32 #19931

Hallo,

Bin dabei, eine Dach- und Deckenkonstruktion über einem Schulgebäude nachzurechnen. Archiv-Unterlagen gibt es nicht. Lichte Höhe im Dachboden 0 bis 7 m, derzeit keine Nutzung. Der Boden könnte aber später als Lagerraum für leichtes Mobiliar o.ä. genutzt werden. Spätere Nutzung als Klassenraum ist ausgeschlossen wegen unzureichendem Zugang, fehlenden Fluchtwegen etc.

Frage: Gibt es nach neuer DIN 1055 einen vorgeschriebenen Lastansatz für die Verkehrslast im Dachbodenraum einer Schule? Oder ein Schreiben / eine Empfehlung von VPI o.ä.?

Was spricht gegen einen Ansatz von 2.0 kN/m2 für die Decke?

Gruß
mmue

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ReVerkehrslast Dachbodenraum 19 Mär 2007 17:41 #19932

Ja, genau den selben.
Kategorie A1 bzw. A3

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ReVerkehrslast Dachbodenraum 20 Mär 2007 07:22 #19939

Hallo,
den Lastansatz von 2,00 KN/m² für ein bis zu 7m hohen Dachraum mit Bezeichnung Lager halte ich für deutlich zu wenig.
Entweder wird auf die Bezeichnung Lager verzichtet oder man ringt sich zu einer Lastannahme von mind. 5,00 KN/m² durch. Selbst leichtes Mobiliar, gut gestapelt bringt wohl mehr als 2,00 KN/m².

Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReVerkehrslast Dachbodenraum 20 Mär 2007 07:37 #19941

Guten morgen,

ich schließe mich dem Kollegen AndreasG an.
Kategorie D3 oder E2 ist durchaus möglich. Bei keiner Nutzung (was ich mir nicht vorstellen kann einen großen Raum nicht zu nutzen) dann A3
Ich würde mit dem Eigentümer abklären.

Gruß

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ReVerkehrslast Dachbodenraum 20 Mär 2007 15:08 #19962

wobei leichtes mobiliar noch harmlos ist. bei schule denke ich an bücher und wie toll man so einen dachboden nutzen kann, um ausrangierte schulbücher zu lagern, weil man die vielleicht doch nochmal brauchen könnte... ;-)

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ReVerkehrslast Dachbodenraum 20 Mär 2007 15:22 #19967

... das auch ggf.
Ich habe die Erfahrung gemacht, das viele die Bedeutung des Wortes "Lager" nicht genau kennen.
Für den Architekten ist ein Lager oft auch nur ein Abstellraum für den Putzeimer und div. Reinigungsutensilien.
Wenn es durch bauliche Maßnahmen ausgeschlossen ist, das ein derart hoher Raum nicht als "Müllraum" verwendet wird, habe ich auch nichts gegen den Ansatz geringerer Lasten... aber bitte dann auch nicht als "Lager" bezeichnen.
Einem Bauingenieur sollten die Konsequenzen des Wortes schon bewußt sein.
Nix für unguat

Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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