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Hallo Fraenker,
ja genau. Ich glaube Lohmeyer spricht in seinem Buch zur "Weißen Wanne" einen Bereich von 0,7xh(der Wand) an. Das macht ja auch Sinn. Wie ist es aber nun mit der Bopla. Ist der Ansatz des Lastfalls Zwang aus Hydration korrekt? Früher (vor der 1045-1) habe ich noch eine Abminderung von 10% für die zwangsfreiere Lagerung der Bopla auf z.B 2 Lagen PE-Folie abgezogen. Gibt es das noch, habe es in der neuen Literatur nicht mehr gefunden. Grüße Andreas ..
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Bei "Weißen Wannen" ist mittlerweile die WU-Richtlinie des DAfStb zu beachten (vom Lohmeyer-Buch gibt's daher ein neues "Update"). In den Erläuterungen zur WU-Richtlinie (DAfStb-Heft 555, 17,20 €; beinhaltet auch die Richtlinie selbst) steht zu den horizontalen Lagerungsbedingungen von Bodenplatten u.a.:
"Zweilagige Baufolien (2x0,2mm PE-Folien) ohne Schmierschicht zwischen beiden Lagen ergeben auf flügelgeglätteter Sauberkeitsschicht ... einen Höchstwert des Reibungsbeiwertes (Ruhereibung) um nue=0,8. Wird hingegen die Oberfläche nur wie üblich makrorau abgezogen, zeigt sich eine ausgeprägte Dickenabhängigkeit und ein nunmehr stetiges Anwachsen des Reibungsbeiwertes über den Verschiebungsweg: Für eine Bodenplattendicke von d=30cm beträgt der Höchstwert nue=2,0, von d=150cm immer noch nue=1,30. Selbst dickere Folien mit Silokonfett als Schmiermittel ergeben auf makrorauer Sauberkeitsschicht ... Reibungsbeiwerte um nue=0,80, der Reibungsbeiwert sinkt bei dieser Gleitschicht erst auf flügelgeglätteter Sauberkeitsschicht auf i.M. nue=0,30. Aus diesen Ergebnissen folgt: Die Wirksamkeit von einfach übereinandergelegten zweilagigen Baufolien ist sehr gering. Lösungen mit Gleitmitteln sind aufwendig, eine nennenswerte Reibungsminderung ist nur bei glatter Unterlage zu erwarten, wobei die Wirksamkeit von Schmiermitteln unter Baustellenbedingungen - Verschmutzungsgefahr - erheblich beeinträchtigt werden kann." Gruß Berthold |
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Hallo,
für Zwang durch Reibung auf dem Baugrund bzw. durch abfließen der Hydratationswärme würde ich die Bopa nach Lohmeyer 6. Auflage Beispiel Seite 209 nachweisen. Bei einer 25 er Platte, oben und unten Q 513, my = 2,0, L < 30 m ist wk < 0,2 mm. Gruß |
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Hallo Herr Lehmann,
ja das Beispiel kenne ich auch. Das wäre nur leider nie maßgebend wenn der Nachweis "Zentrischer Zwang aus Hydration" maßgebend wäre. Da kommt nach meiner Meinung dann für eine 25cm Bodenplatte mit wcal=0,2, C25/30, CEM 32,5L, und c=3,5cm satte 6,46cm²/m² raus. Schöne Grüße Andreas ..
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Andreas schrieb:
Es ist doch beides "Zentrischer Zwang aus Hydratation", ob nun mit Zwang aus Reibung der ebenen Bodenplatte auf dem Untergrund oder auch bei vollständiger Verformungsbehinderung der Bodenplatte beim abbinden. Gruß |
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Hier kann ich Kaule nur beipflichten ...
Die grundlegende Frage ist die Größe der Zwangskraft. Sprich wird die "volle" Zwangskraft überhaupt durch eine Behinderung aus der Reibung aufgebaut? I.d.R. wird dies bei deiner Bodenplatte - sofern nicht durch sonstige Randbedingungen der volle Zwang maßgebend wird (Fundamentvertiefungen o.ä.) - nicht der Fall sein. Hier geht man jetzt affin zur DIN 1045-1, 11.2.2(2) von der geringeren Zwangkraft aus - unterstellt also gedanklich eine geringere Zugfestigkeit ... Gruß, Frank |
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