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DIN 1072 01 Mär 2007 08:33 #19463

Liebe Kollegen,

ich habe eine Frage, die ich bis gestern eigentlich für nicht "fragenswert" erachtet habe.
Bei einem Seminar der Kammer Rheinlandpfalz und der Uni Kaiserslautern mit dem Thema DIN 1055 Teil 3 und 5 wurde unteranderem über Lotrechte Nutzlasten referiert. Dabei ging es natürlich auch um Lasten aus Gabelstaplern und Nutzlasten aus Hofkellerdecken usw. In diesem Zusammenhang stand folgender Satz im Seminarskript: "in den Lasten nach DIN 1072 ist der Schwingbeiwert bereits enthalten"!!!! Da war ich zunächst mal erstaunt, weil ich der Meinung war, die Radlasten der DIN 1072 ( Brückenklassen ) müssten noch mit dem Schwingbeiwert Phi ~ 1,4 beaufschlagt werden. Schaut man in die Norm, so ist diese dabei nicht sehr eindeutig in ihrer Aussage. Man liest dort zwar, dass die Lasten in der Hauptspur mit und in der Nebenspur ohne Schwingbeiwert anzusetzen sind, aber ob die Radlasten in den Tabellen der Brückenklassen der DIN 1072 bereits mit dem Schwingbeiwert versehen sind oder nicht, ist nicht eindeutig erkennbar. Weiß da jemand von Euch etwas genaueres???
Bitte keinen Hinweis darauf, dass die DIN 1072 durch den DIN Fachbericht 101 ersetzt wird! Das ist mir klar! Die DIN 1072 behält allerdings im kommunalen Bereich Gültigkeit!!!

Vielen Dank im Voraus!!

Gruß JH

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ReDIN 1072 01 Mär 2007 09:06 #19464

Hallo
....war auch in dem Seminar und habe mir an die Tabelle "Gabelstapler" an die Spalte 4 notiert "2x QK + Schwingbeiwert". Ich unterstelle, daß dies dann auch für Radlasten im Brückenbau gilt und nur in den Flächenlasten kein Schwingbeiwert erforderlich ist.
Gruß Wolfgang

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ReDIN 1072 01 Mär 2007 09:41 #19465

Wolfgang schrieb:

Hallo
....war auch in dem Seminar und habe mir an die Tabelle "Gabelstapler" an die Spalte 4 notiert "2x QK + Schwingbeiwert". Ich unterstelle, daß dies dann auch für Radlasten im Brückenbau gilt und nur in den Flächenlasten kein Schwingbeiwert erforderlich ist.
Gruß Wolfgang


Das könnte man so unterstellen. Frage mich dann allerdings,warum bei der Tabelle mit den Nutzlasten aus Gabelstaplern der Hinweis mit den zusätzlich zu veranschlagenden Schwingbeiwert steht und am Ende dieser Seite des Seminarskriptes der besagte Satz nochmals auftaucht. Ist fraglich, ob man die Ansätze für die Stapler aus DIN 1055 einfach so für die DIN 1072 unterstellen kann?? Ich finde das alles sehr schwammig und nicht eindeutig!!!
Die Frage ist natürlich wieviel Glauben und Interesse man diesem Satz aus dem Skript zumisst!!! Aber wie gesagt, die DIN 1072 ist, wenn man mal genau liest, nicht eindeutig in ihrer Aussage bzgl. des Schwingbeiwerts!!!

Gruß JH

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ReDIN 1072 02 Mär 2007 07:23 #19488

Wenn man sieht, wieviele diesen Eintrag gelesen haben, und wieviele darauf geantwortet haben, könnte glatt darauf schließen, dass hier keiner genau weiß was Sache ist!!!
Konnte mich allerdings über verlässliche Quellen zu dem Thema schlau machen. Also, die in der DIN 1072 enthaltenen Radlasten müssen mit einem Schwingbeiwert beaufschlagt werden. Er ist also noch nicht enthalten!!!!! Was die Hofkellerdecken angeht so muss man sich da die DIN 1055-3: 2002-10 Abschn. 6.4.4 (2) genau durchlesen. Da wird man feststellen, das bei der Nutzlast von einer vorwiegend ruhenden Last gesprochen wird, und damit der Schwingbeiwert entfallen kann.
Was den besagten Satz in dem Seminarskript angeht, so muss es sich um eine Fehlinterpretation des Satzes (2) aus dem Abschn. 6.4.2 der DIN 1055-0:2002-10 handeln. Da, wie mir berichtet wurde, die neue DIN 1055 aus dem Eurocode übersetzt worden ist, sind wohl Fehlinterpretationen nicht gänzlich zu vermeiden. Ist nicht gerade beruhigend, wie ich finde. Man könnte fast meinen die gesamte neue Windnorm wurde fehlinterpretiert!!!???
Zeigt aber mal wieder deutlich, wir sollten nicht jede Norm einfach hinnehmen und akzeptieren!!! Manche Inhalte können eben durchaus falsch sein oder aber einfach nur unpraktikabel und sollten überdacht werden!!!

in diesem Sinne: Wünsche frohes Schaffen

Gruß JH

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