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..allseitigen offenen Bauwerken.
Hallo. Wollte mal wissen wie Ihr denn so damit umgeht. Habe ein Parkhaus das allseitig offen ist und möchte nun wissen wie ich dort die Windlasten für die Platten/Plattenbalken herausbekomme. Das Gebäude ist ca 10 m hoch, hat einen aussteifenden Kern und sonst nur Pendelstützen. Oder anders gefragt...muß ich die Belastung des Windes berücksichtigen? Danke schon mal für jede antwort! gruß neunil |
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Wenn dein Parkhaus mit Autos und Menschen vollsteht, hast du auch ausreichend Widerstandsfläche für den Wind. Ich habe in solchen Fällen der Einfachheit halber eine geschlossene Fassade (in Rücksprache mit dem PI) angenommen und somit die Windlast wie bei normalen Gebäuden angesetzt.
Ansonsten hättest du halt hinter einander verschattete Flächen, eventuell Unterzüge etc., die du mit Wind beaufschlagen musst. Grüße Thomas |
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Danke schon mal für deine Hilfe.
Gibt es denn Literatur dazu? Speziell? Wäre nett wenn du mir das eben sagen könntest, denn in der DIN steht nicht wirklich was ![]() GRuß neunil |
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Hallo und guten Tag,
Windlast sollte man grundsätzlich voll ansetzen, denn es ist ja möglich, dass bei einer späteren, anderen Nutzung eine geschlossene Fassade angebracht wird und dann wars von Vorteil wenn der Wind von vornherein eingerechnet wurde, anderenfalls können beachtliche Klimmzüge notwendig werden um es möglich zu machen, wenn es überhaupt noch geht. Zur Bemessung der Stahlbetondecke und der Unterzüge braucht man sicherlich keinen Windlast-Ansatz berücksichtigen. Die Decke muss in der Lage sein, über Scheibenwirkung die Windlasten zum aussteifenden Kern zu transportieren. Zu den Windlasten auf die Aussenwände kommen die Windlasten freistehender Innenwände hinzu. Das ganze natürlich mit Ansatz der Stabilisierungsanteile. Freundliche Grüße galapeter97 |
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.. ich hab mal für Mercedes ein Parkdeck gerechnet.
Der Bauherrenvertreter war ganz überrascht als ich pro Ebene ein Windband von 2m Höhe angesetzt habe. Er wollte mit mir verhandeln, weil seine Autos doch so tolle c-Werte haben. Hab mich aber nicht drauf eingelassen ![]() Grüsse Thomas. |
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Wenn Du einen DIN-Verweis suchst, würde ich die DIN 1072
(Lastannahmen Straßen- und Wegbrücken) heranziehen. Dort muss bei Straßenbrücken für die Windlast ein Verkehrsband von 3,5m Höhe angesetzt werden und bei Gehwegbrücken eine Höhe von 1,8m. Dase sind die fiktiven Fahrzeuge bzw. Fußgänger. In der Realität ist hier besonders bei Fußgängerbrücken nur ein Geländer vorhanden. Gruß Helmut |
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