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Hallo Kollegen,
in der Literatur "Stahlbau in Beipielen" von Hünersen/Fritsche steht geschrieben, dass Stützenfüße bis zu einer Trägerhöhe von <= 800 mm als gelenkig anzusehen sind. 1) Schließt dies auch Kastenquerschnitte ein (siehe hierzu auch Pkt 2))? 2) Durch die notwendige Zugverankerung erzeuge ich doch unter Umständen eine Einspannung. 3) Kann man also ungeachtet der Anordnung von Zugverankerung von einer gelenkigen Lagerung ausgehen, wenn o. g. Regel befolgt wird. 4) Gibt es hierzu noch andere literat. Grundlagen? |
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Hallo HK,
selbstverständlich hast Du Recht, dass die Betrachtungsweise stark vereinfacht ist, jedoch sind so ziemlich alle Modellannahmen stark vereinfacht, wenn Du nur zwei Zuganker auf der theoritischen Drehachse des Stützenfusses anordnest ist die Annahme aber einigermaßen gerechtfertigt, haben die Zuganker einen Hebelarm zur theoritischen Drehachse aber ist die Fussplatte unversteift, kann man aufgrund der elastischen Verformung der Fussplatte ebenfalls von einer nahezu frei verdrehbaren Achse ausgehen. Bei anderen Fusskonstruktionen bis hin zur versteiften Fussplatte mit starken Zugverankerungen kann man eine prozentuale bis volle Einspannung ansetzen. Bei unversteiften Fussplatten mit annehmbarer Plattendicke bis ca. t=30 wurde bei mir die gelenkige Annahme vom Prüfer noch nie angezweifelt, eine Einspannung wirkt sich dann natürlich auch auf die Fundamentbemessung aus. Wie Du es auch drehst und wendest, man sollte schon zusehen, dass die statische Annahme in der Konstruktion auch weitestgehend berücksichtigt wird. Gruß Michi Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Hi HK,
so eng wie in dem angeführten Beispiel würde ich es auch nicht sehen. Sonst gäbe es z.B. im Stahlbau keine Kragstützen. Es kommt einfach nur auf den möglichen Verdrehungswinkel am Stützenfuss zur Steifigkeit des gesamten Systems an. Ich baue gerade eine Stahlhalle mit Stützen aus HEB 240. Ohne die Einspannung würde sie nicht stehen bleiben. Gruss Moses |
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Hallo HK,
den Text im erwähnten Buch würde ich so verstehen, dass bei Profilhöhen unter 800 mm bei rein konstruktiver Fußbefestigung die Annahme eines Gelenks gerechtfertigt ist. D.h. bei größeren Abmessungen entsteht schon durch bloße Lagesicherung eine Einspannung, und es ist mehr Aufwand erforderlich, um ein tatsächliches Gelenk auszubilden. Unabhängig von der Querschnittsform. Gruß, Jan |
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