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Hallo!
Schwitze gerade über Fundamenten mit großen Ausmitten. Kippnachweis mit charakteristischen Werten und ohne Zusatzmoment aus Th.II.O. (aus eingespannter Kragstütze) gerade noch ok (e=d/3). Bei der Bemessung der Fundamentplatte liegt mit den (erhöhten) Bemessungslasten die Resultierende auf der Fundamentkante, mit Berücksichtigung des Zusatzmomentes sogar außerhalb des Fundamentes. Meine Fragen: 1.) Muß ich den Kippnachweis mit Sicherheitsbeiwerten gemäß DIN 1055-100 führen(wie es in den Antworten zu den Auslegungsfragen zur DIN 1045-1 steht), oder wie bisher mit den charakteristischen Lasten (gemäß alter und neuer DIN 1054)? 2.) Muß ich das Moment aus Th. II.O. beim Kippnachweis berücksichtigen??? Freue mich auf Antworten! Gruß, StatikLiesel |
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Hallo und guten Abend,
ich denke schon, dass ich die Fundamente auch heute noch so berechnen kann, wie es bisher geregelt war, obwohl ich die Stützen vorher mit design-Lasten nachgewiesen habe, das ist ja kein Beinbruch. Unter anderem ist wichtig, - bei ständiger Last keine klaffende Fundamentfuge - in allen anderen Lastfällen sind klaffende Fugen kein Problem, aber die Regelungen mit den Ausmitten (auch aus Th.II.O.), besonders bei zweiachsiger Beanspruchung der Fundamente, machen immer wieder ärger Oft gelingt es, durch das Einbeziehen anliegender Bauteile, (z.B. Fußbodenplatte) in die Betrachtungen, eine Zentrierung der Ausmitten zu erreichen. Freundliche Grüße galapeter97 |
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Guten Abend galapeter97,
danke für die schnelle Antwort. "Klaffende Fuge in anderen Fällen kein Problem"?? Nein, aber doch Kippen! Und das ist der Fall, wenn ich mit der Resultierenden außerhalb des Fundamentes liege, bzw. nach der alten Regelung mit e>d/3 (mit veränderlichen Lasten). Enthaltene Sicherheit in beiden Fällen: 1,5! Was ist mit dem Zusatzmoment aus Th. II.O.? Wenn ich das reinrechne, kippt mein Fundament!? Muß ich es berücksichtigen? Der Vorschlag mit der Bodenplatte ist gut. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das zulässig ist. In der Fachliteratur (u.a. in Beispiele zur Bemessung nach DIN 1045-1) wird zur Bemessung der Fundamentplatte eines Köcherfundamentes sogar das Eigengewicht aus Fundamentplatte und Aufschüttung rausgerechnet. Bei der Ermittlung des Anschnittmomentes kommt man so auf eine noch größere Ausmitte, aber die ist dann wohl nur theoretisch und führt zu einer Bemessung auf der sicheren Seite!? Gruß, StatikLiesel |
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Hallo und guten Morgen,
ich versuche, mich klarer auszudrücken.... - im Lastfall g ist keine klaffende Fuge erlaubt - in allen anderen Lastfällen sind klaffende Fugen zulässig, aber nur soweit wie es die Regelungen in DIN 1054 erlauben, Resultierende nicht über den Kernrand hinaus. Die Momente sind diejenigen aus Th.II.O mit den char-Werten, da die Fundamente ja auch mit charakteristischen Lasten gerechnet werden. Kippsicherheit bei Fundamenten ? wenns in der Bodenfuge stimmt, dann klappt´s auch mit dem Kippen..... Die Fundamente haben oft zu wenig Auflast und werden gelegentlich etwas groß, das Einbeziehen des durchgehenden Streifenfundamentes unter einer Außenwand als Auflast für das Stützenfundament kann hier schon einiges bewirken. Wie wär´s mit einer Skizze oder einer Beschreibung des Grundrisses ? (e-mail) Freundliche Grüße galapeter97 |
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