Willkommen,
Gast
|
|
Hallo alle zusammen,
welche Randabstände muss man bei einer 3-Schichtplatte (z.B. aus Fichte), die als aussteifende Scheibe herangezogen werden soll, nach DIN 1052:2004 einhalten? Die Lagen sind ja um 90 Grad versetzt aufeinandergeleimt, also habe ich einmal nen abstand parallel als auch senkrecht zur faser. kann mir jemand weiterhelfen oder mir eine literaturstelle geben? Auf der sicheren Seite liegend könnte man ja immer den Abstand senkrecht zur Faser nehmen, wodurch sich wiederum breitere Querschnitte der Anschlusshölzer ergeben, aber das stellt mich nicht zufrieden! Die Zulassung einer Platte werde ich erst in den nächsten Tagen erhalten und hoffen, dass da vielleicht was drin steht. Gruß Jeff |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hi,
mit banalitäten wie randabständen geben sich zulassungsinhaber nicht ab ![]() solltest du jedoch eine aussagekräftige zulassung finden - bitte melden. bis dahin, für scheiben meist anwendbar: zum unbeanspruchten rand 3 dn. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
@markus
Die Randabstände werden in den Zulassungen wohl deshalb nicht herausgestellt, weil in den ersten Abschnitten meist ein Bezug zu den (genormten) BFU-Platten hergestellt wird. Oft ist alles erlaubt, was bei BFU erlaubt ist, es sei denn, es wird in der Zulassung für dieses Produkt anders geregelt. @Jeff Also ... näherungsweise die Abstände von BFU nehmen. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten