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Photovoltaik auf alter Lagerhalle 04 Dez 2006 12:59 #17876

Hallo allerseits !

Auf einer alten Lagerhalle soll einseitig eine Photovoltaikanlage installiert werden. Es handelt sich dabei um einen unterspannten Holzbinder, auf dem querlaufend Koppelpfetten liegen. Die Lagerhalle wurde zu DDR-Zeiten (TGL-Norm) errichtet, wo noch 0,50kN/m² Schneelast galten. Nach neuer DIN sind nun wenigstens 0,68kN/m² für die Schneelast anzusetzen. Weiterhin wurde die Dachhaut in diesem Jahr saniert und anstatt Wellasbestplatten (0,25kN/m²) sind nun Trapezbleche (<0,10kN/m²) auf dem Dach. Nun meine Frage: Muß ich die Halle komplett neu nachrechnen (neue erhöhte Schneelast !) oder kann ich anhand der alten Norm nachweisen, dass die Last der Photovoltaikanlage ca. der Differenz entspricht, die durch die neue Dachhaut eingespart wurde?

Schon mal vielen Dank für die Antworten !

Hensen

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RePhotovoltaik auf alter Lagerhalle 04 Dez 2006 15:33 #17886

Hallo Hensen,

folgendes ist mir bezüglich der Lasten aus Dacheindeckung aufgefallen:
Wellasbestplatten haben als großformatige Platten 0,20 kN/m² Eigengewicht,
lediglich kleinformatige Wellasbestplatten (Berliner Welle) haben 0,24 kN/m².

Die Halle ist m.E. in jedem Fall nachzurechnen, da die einseitige Mehrbelastung aus der Photovoltaikanlage, mit ca. 0,20 kN/m² auch eine Unsymmetrie des Fachwerkbinders erzeugt.

Alten Bauwerken jedoch sollte vielleicht insofern Rechnung getragen werden, dass diese auch mit den Lasten nachberechnet werden, für die sie einst bestimmt waren.

Gruß Mark

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aufpassen... 04 Dez 2006 16:02 #17888

.... ich hatte solche fälle schon mehrfach. beachten, dass die photovoltaik u.u. erhebliche erhöhungen der seitlichen windlasten bringen !!!!
ansonsten nach den wirklichen gegebenheiten neu nachweisen, bestandsaufnahme
machen, ansonsten macht sich und damit dem bauherrn doch was vor !

in diesem zusammenhang auch abgrenzen, wie weit die prüfung des bestands gehen soll !

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RePhotovoltaik auf alter Lagerhalle 04 Dez 2006 16:19 #17889

Hallo,

m.E. muß das Hallendach bei baulichen änderungen (hier: neue Photovoltaikanlage) für die neuen Lasten nachgewiesen werden. Eine einfache Rückrechnung (Belastung alt - neu) ist hier nicht möglich, da

a) die neue Last aus der Photovoltaikanlage nur einseitig auftritt,
b) die zwischenzeitlich erneuerte Dacheindeckung leichter als die vorherige ist (LF Windsog) und
c) man die neue Schneelastnorm, die den derzeitigen Stand dokumentieren soll, nicht mit dem Hinweis ignorieren darf, es wäre ja früher weniger anzusetzen gewesen.

Die jetzt vorzulegende Statik bescheinigt eben dem Bauherrn, daß das Bauwerk nach dem Umbau ausreichend standsicher ist. Der Unterzeichner der Statik haftet dafür. Jeder Jurist wird das so herauslesen, ohne wenn und aber. Wenn eine Standsicherheit nicht nachweisbar ist, dann darf man das eben nicht bauen.

Und wenn der Bau vor dem Umbau auch schon nicht standsicher war (jedenfalls rechnerisch nicht), aber trotzdem nicht zusammengefallen ist, dann hat der Vorgänger-Statiker eben Glück gehabt oder aber doch alles richtig gemacht (?). Das entlastet den jetzt tätigen Statiker aber in einem Schadensfall nicht.

Gruß mmue

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RePhotovoltaik auf alter Lagerhalle 05 Dez 2006 09:38 #17892

Moin Hensen,

ich hatte vor 2 Jahren einen ähnlichen Fall.
Die Halle gehörte zum Inventar eines Bauamtes und mein Nachweis wurde aus irgendwelchen Gründen von 2 unabhängigen Prüfstatikern geprüft (jaja, die Bürokratie)...
Egal, ich habe lediglich nachgewiesen, daß die Halle mit PV-Anlage keinerlei Mehrbelastung des Hallendaches ergibt.

Gruß woodpecker

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RePhotovoltaik auf alter Lagerhalle 05 Dez 2006 09:49 #17894

Vor 2 Jahren war ja die neue DIN 1055 auch noch nicht so aktuell.

Und wenn bislang noch nicht mehr Schnee gefallen ist, sodaß daraus ein Riß o.ä. entstand, hast Du vielleicht auch nur Glück gehabt. Ansonsten sehe ich das so wie Autor "mmue".

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