Hätte eine große Bitte bzgl. der Bohrpfähle.
Ab welchem Durchmesser kann ich bei Bohrpfählen einen Spitzendruck ansetzen, ab wo eine Mantelreibung.
Auch hinsichtlich der Unterscheidung stehender - schwebender Pfahl - wie rechne ich dann eine Sicherheit in den Grenzmantelreibungswert.
Bei Großbohrpfählen gibt es eine Normung mit ziemlich klaren Aussagen hinsichtlich Spitzendruck und Mantelreibung, wie rechne ich bei einem 0,4 m durchmesser pfahl z.b
Bei einem GEWI fällt der Ansatz des Spitzendrucks ja eigentlich in der Vorbemessung weg, ist ja auch nicht richtig wenn ich ihn als Aufstandspfahl in Fels "einbohre" --> welchen Spitzendruck darf ich dann ansetzen (innere Tragfähigkeit voll ausschöpfen?)
Freue mich über eine Antwort
Mfg Karl