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ReKann Z-Isolierung entfallen? 20 Nov 2006 13:47 #17641

Hallo zusammen,

muß mich selber korrigieren. (man muß nur lange genug suchen)
Die DIN 18195-4 schlägt ein Regeldetail vor welches aussagt, das man bei einer eingebauten Drainage unterhalb der letzten Schicht der Verblendung auf die Z-Folie verzichten kann, wenn im letzten Stein Entwässerungsöffnungen vorgesehen werden (fehlende Kopffuge)
Schöne Grüße
Andreas
..

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ReKann Z-Isolierung entfallen? 20 Nov 2006 15:26 #17647

Hallo,

auf welchen Absatz der DIN 18195-4 (Ausgabe 200) beziehst du dich? Ich kann dieses "Regeldetail" dort nicht finden.
Außerdem stellt sich mir die Frage, wie denn eine Drainage unterhalb der letzten Schicht ausgebildet werden kann?
Die offenen Stoßfugen sind immer erforderlich (Fläche gemäß DIN 1053), sonst kann das Wasser ja nicht raus.

Gruß Student
Gruß Ex-Student

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ReKann Z-Isolierung entfallen? 20 Nov 2006 15:47 #17649

Hallo Student,

ich habe es nicht direkt aus der DIN (bin leider nicht im Besitz der neuesten Version)
Gib mir mal deine Mailadresse, dann mail ich dir mal was zu. Eventuell findest du es ja dann in der DIN und due könntest mir dann den betreffenden Teil zumailen.
Oder evt kannst du das ja mal im Vorfeld tun

Vielen Dank
Andreas
..

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ReKann Z-Isolierung entfallen? 20 Nov 2006 17:00 #17651

Du hast Post.
Gruß Ex-Student

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ReKann Z-Isolierung entfallen? 21 Nov 2006 09:45 #17661

  • NickG
  • NickGs Avatar
Hallo zusammen!

DIN 18195 (Teil 4 und Teil 9) sagt aus, dass: "der Schalenzwischenraum am Fußpunkt der Verblendschale oberhalb der Geländeoberfläche entwässert werden SOLLTE". Die Dränung bezieht sich nur auf die Weiterleitung des Wassers der Stoßfugen, sofern diese unterhalb des Geländes liegen (obwohl DIN 1053 einen Abstand Gelände/Stossfugen von 100mm fordert?!).

Die Z-Folie im Klinkerbereich soll - neben der Luftschichtentwässerung - natürlich auch das Aufsteigen von Spritzwasser in der Vorsatzschalenebene verhindern. Aufgrund der "SOLLTE"-Formulierung der 18195 ist eventuell der Entfall denkbar, aber nur wenn die Klinker deutlich über Gelände enden und die Stossfugen in der ersten Reihe liegen (baut wohl kein Mensch!). Eine durchlaufende Horizontalabdichtung unter dem Fusspunkt/Stossfugen sowie vertikale Sockelabdichtung des Hintermauerwerks (am besten mit abgedichtetem Dämmkeil) sind auf jeden Fall nötig.

Fazit: ich würde auf keinen Fall auf die Z-Folie verzichten.

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ReKann Z-Isolierung entfallen? 06 Jun 2007 11:19 #21063

Zwar etwas spät, aber ich drösele das mal auf.
Die Z- (L-) Sperre ist eine Forderung aus der DIN 1053 - 1 : Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung - 1996-11, nicht aus der DIN 18195-4
In der T4 der 18195 gibt es nur den Passus, dass die Stöße der Z-Folien verklebt werden „müssen“ wenn diese unter der GOK liegen.
Eine Forderung (wie vor 08/2000 nach einer Sperrlage 30 cm über OKG gibt es nicht mehr.
Ergo, auch keine gegen Spritzwasser.

Die offenen Stoßfugen = Entwässerungsfugen (bei Luftschicht auch Lüftungsfugen) sind immer in der untersten Schicht der Verblendung anzuordnen.
Die Lage dieser untersten Schicht richtet sich danach, ob es sich um Zweischaliges Mauerwerk mit Kerndämmung oder Luftschicht handelt.

Eine Luftschicht darf erst 10 cm über GOK beginnen.
Wenn also der Bereich unter diesen 10 cm auch Sichtmauerwerk darstellen soll, muss hier eine Z-(L-) Sperre eingebaut werden.

Bei Kerngedämmtes Sichtmauerwerk entfällt diese Forderung.
Die Entwässerungsfugen dürfen unter OKG liegen.
Dieses aber nur dann, wenn das abfließen des Wassers ungehindert erfolgen kann. Beispielsweise in einem Grobkiesbett.
Ein aufstauen des Wasser muss natürlich verhindert werden.
Es ist somit bei dieser Wandart möglich, auf die Z-(L-) Sperre zu verzichten und die Dämmung in einem Stück bis zum Wandfuß zu führen und dass anfallendes Wasser auf der Fußpunktsperre (nach 18195-4) durch die Entwässerungsfugen zu entwässern.

Die in der 1053 dargestellte Skizze ist und bleibt nur eine Systemskizze, welcher man keinesfalls Sklavisch folgen muss.

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