Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Mauerwerk Aussenwand 26 Sep 2002 16:38 #174

  • Florian Muthmann
  • Florian Muthmanns Avatar Autor
Liebe Kollegen,

folgendes überraschendes Problem stellte sich mir beim Aufstellen einer Statik: EFH mit 17,5er Aussenwänden aus HLz Nachweis nach DIN 1053 §6 (vereinfachtes Verfahren). Die Aussenwände stehen auf den Betondecken. In die Randschalung der Decken ist ca. 3 cm Dämmstoff eingelegt (zur Vermeidung von Wärmebrücken). So weit so gut, ein Standarddetail, wie man es vielfach abgebildet findet.

Vom Bauamts(leiter?) bekam ich die Statik zurück mit dem Hinweis, dass der Mauerwerksnachweis nach dem vereinfachten Verfahren hier unzulässig sei, da die Aussenwand nun die Mindestdicke von 17,5 unterschreite (17,5 minus 3 cm Randdämmung = 14,5).
Wohlgemerkt die Wand ist 17,5 nur die Aufstandsfläche der Wand ist durch die Dämmung um 3 cm reduziert.
Was soll man auf diesen interesanten Gedankengang des Bauamts erwiedern?
MfG
Florian Muthmann

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Mauerwerk Aussenwand 27 Sep 2002 07:46 #175

  • Johannes D. Bakel
  • Johannes D. Bakels Avatar Autor
Hallo,

Grundsätzlich haben die natürlich recht.

Wo ist denn auch die Wärmebrücke?
Außen kommen doch bestimmt noch mindestens 8cm drauf, oder?
-
Gruß, JDB

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Mauerwerk Aussenwand 30 Sep 2002 17:12 #176

  • Dipl.-Ing. F. Pitz
  • Dipl.-Ing. F. Pitzs Avatar Autor
Hallo Herr Muthmann,

nach DIN1053 T.1 Abschn. 6 wird auf die Voraussetzung für die Anwendung des vereinfachten Verfahren hingewiesen. Soweit so gut!

Wenn Ihre Wand 17,5 cm beträgt, so beträgt sie eben 17,5 cm. Das Detail welches Sie angesprochen haben liegt wohl im Auflagerpunkt der Decke. Dadurch wird die Wand jedoch nicht schlanker; es bildet sich nur im Ansatz des Exentrizitätsmoment ein anderer Helbelarm. Sie haben die Norm erfüllt, da Sie nach 6.2.2 durch den Beiwert k3 (und nur durch diesen Wert, sonst ist kein anderer Wert erforderlich!!) die Verdrehung am Deckenauflager nicht nachweisen müssen. Also müssen Sie die Pressung unter dem Auflager genau nachweisen, und dafür sorgen, das die zul. Pressung nicht Sigma0 (Tab. 3 + 4 DIN 1053, T.1) nicht überschreiten!

Weiteres Kriterium: Das besagte Detail ist ein Detail und bildet keine Wand! Sie haben in diesem Detail keinen Knicknachweis zu führen! Würden Sie dieses Detail als Betonpolster konstruieren, so würde niemand was sagen! Fragen Sie beim Bauamt einfach mal nach, ob ein 2DF Stein oder ein 3DF Stein bei dennen schon eine Wand mit Knickgefahr ausmacht?! Ich denke die werden ihren Fehler einsehen und Ihre Konstruktion als TYPISCHE KONSTRUKTION NACH ANERKANNTEN REGEL DER BAUKUNST sehen müssen! Ansonsten sind 50 Jahre Baukunst durch einen Bauingenieur als Lüge zu definieren!

Wird Ihnen die Konstruktion wider erwarten nochmals streitig gemacht, so würde ich an Ihrer Stelle mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, da anscheinend der Fachingenieur des Bauamtes im Studium nicht aufgepaßt hat.

Gruß F. Pitz

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Mauerwerk Aussenwand 01 Okt 2002 19:14 #177

  • Volker
  • Volkers Avatar Autor
Sehe ich genau so wie Herr Pitz. Allerdings muß man beim Nachweis das Moment aus der außermittigen Lasteintragung berücksichtigen.

Gruß Volker

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten