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hat jemand Erfahrung mit Schaumglas-Granulat unter Bodenplatten. Foamglas kenne ich aber neulich habe ich mal dieses Granulat in die Hand bekommen.
Lässt sich das Zeug wirklich so gut verdichten und kann man durch einen erweiterten seitlichen Streifen sich die Frostschürze sparen? gruß schröder |
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Hallo,
wir haben 2003 die statische Berechnung für ein Passivhaus erstellt. Auf Betreiben des Architekten, der auch den Wärmeschutznachweis führte, wurde unter eine tragende Bodenplatte eine 40cm starke Glasschaumschotterschicht als erste Wärmedämmung und Filterschicht eingebaut und lagenweise verdichtet. In der Zulassung der Lieferfirma (Misapor) wird sigma(zul)= 0.16 N/mm² und lambda= 0.14 (W/mK) angegeben. Unsere ermittelten Bodenpressungen (FEM) überschritten diesen Wert. Nach Lastplattenversuchen und einer positiven geotechnische Stellungnahme wurde die Ausführung realisiert. Bis heute sind keine Schäden bekannt geworden. Ohne Stellungnahme des Baugrundexperten würde ich aber keine Haftung für die Ausführung übernehmen. Weitere Informationen (auch Konkurrenz): www.misapor.ch und sgag.de. Gruß Wolfgang |
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Danke dir für die Erläuterungen.
Im allgemeinen wird bei EFH-Baustellen kein Baugrundgutachter eingeschaltet aber du hast recht, die Haftung würde ich auch nicht übernehmen. Habt ihr die Bodenplatte mit oder ohne frostschürze geplant? Ich hätte ohne Frostschürze Bedenken, dass einer nach Jahren aus Unwissenheit mal die Bodenplatte untergräbt und es zu Schäden kommt. gruss |
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Der Einwand bezüglich des Abgrabens ist sicherlich berechtigt. Auf dieses Risiko habe ich den Bauherrn auch hingewiesen (schriftlich). Andrerseits ist jeder, der an einem Gebäude herumschachtet, ebenfalls in der Pflicht, sich über die Umgebungsbedingungen zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Frostschürze wurde allerdings keine vorgesehen, da der Bodenaufbau mit Glasgranulat + Stärke der Bodenplatte + Fußbodenaufbau bei 80cm Stärke lag.
Gruß Wolfgang |
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Für die Verwendung einer lastabtragenden Dämmschicht braucht man eigentlich eine Bauaufsichtliche Zulassung. Dort müsste dann auch die statische Nachweisführung geregelt sein. Vom Prinzip kann man damit aber wie mit einer normalen Schotterschicht umgehen (Verzicht auf Frostschürze...).
Gruß Maik Mahr |
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