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Guten Morgen Kollegen,
ich habe im Bestand eine kleine änderung vorzunehmen und habe folgendes Problem. In einem MW-Bau (Baujahr 1970) wurde eine Terrassentüröffnung (b=4,8m) mit einem IPB 220 (HEB 220) überdeckt. Die Geschossdecke bindet in den HEB ein. Die Auflagerung erfolgt ohne Betonpolster (durch Baufotos gesichert) auf MW Hlz 1,2/150/II (Auflagerlänge 35cm, Auflagerbreite 22cm, Auflagerlast 70kN). Durch einen Umbau erhält dieser Träger nun geringfügig höhere Lasten (Auflagerlast neu 78kN). In der Bestandsstatik wurde die Auflagerpressung mit sig=0,07/0,35/0,22= ca 1,0MN/qm < 1,2 MN/qm nachgewiesen und geprüft. Ich hätte hier jedoch (kein Betonpolster) mit einer dreiecksförmigen Lagerpressung gerechnet. Damit geht jedoch der Nachweis in die Hose (Kantenpressung). Da ich nun zugegebener Weise selten MW nachweisen muss fehlt mir hier die Erfahrung. Sehe ich diesen Punkt zu eng? Gibt es eine andere Möglichkeit des Nachweises? über Infos würde ich mich freuen Knut |
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Also wenn man nach der alten Statik mit der neuen Last die Pressung errechnet, ergibt sich eine vorhandene Pressung von ca. 1,01 MN/m². Also eine sehr geringe änderung in der rechnerischen Pressung. Würde mir den Auflagerbereich mal anschauen. Wenn dort keine Risse existieren und die Lagerfugen vernünftig vermörtelt sind, würde ich mir keine Sorgen machen, da die Laständerung wirklich sehr gering ist.
Ausserdem würe ich mal überprüfen, wie stark die Durchbiegung des Stahlprofils ist, denn die Verformung führt ja eigentlich erst zu der Annahme einer dreiecksförmigen Lastverteilung. Gruss JH |
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Hallo und guten Tag,
in der heute gültigen Mauerwerksnorm kennt man den Ansatz einer größeren zul. Pressung im Auflagerbereich. Daran kann man seine Betrachtungen ausrichten.... freundliche Grüße galapeter97 |
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Hallo Knut,
Der volle rechnerische Ansatz der Auflagerlänge von 35 cm ist m.E. schon ziemlich viel bei enem Träger von 22 cm Höhe. Würde man heute vielleicht so nicht machen, da bei der Spannweite zu befürchten ist, daß das Ende infolge Trägerdurchbiegung abhebt. Damals sah man das wohl nicht so eng, zumindest in diesem Fall. Ansonsten spricht m.E. nichts gegen den Ansatz einer rechteckförmigen Auflagerpressung. Also: Die jetzige Lasterhöhung ist eher gering. Daher Ortsbesichtigung, ob Schäden sichtbar sind (Rißbildung o.ä.). Wenn nicht, sollte es OK sein. Gruß mmue |
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hallo,
ich würde das vorhandene auflager genauer untersuchen. die lasterhöhung beträgt nun ja mal mehr als 11 % z.B. ist nach petersen stahlbau 3. auflage seite 657 die auflagerlänge für stahlträger auf mauerwerk mit a= h/3+100 (mm) angegeben. ( a = auflagerlänge , h = trägerhöhe) also in ihrem fall a= 220/3+100=173 mm (ohne lastverteilende auflagerplatte) |
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Vielen Dank für die guten Hinweise. Der Hinweis auf Petersen hat mir sehr geholfen. Ich hätte da nie gesucht.
Im Netz habe ich jetzt auch ähnliche Hinweise gefunden www.tfh-berlin.de/~hama/pdf/ABS%202-N.pdf Seite 16 Danke an alle Knut |
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