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hallo, ich muss für eine blockbohlenwand einen brandschutznachweis fuehren. welche normalkraefte verwende ich und wie gehe ich am besten dabei vor?
danke MARGIT |
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Hallo Margit,
könntest du die Frage präzisieren, Brandschutznachweise in Verbindung mit Normalkräften hören sich nach einem falschen Verständnis an. Gruß T. Paczulla |
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Der Nachweis für Wände aus Vollholz-Blockbalken muß nach DIN 4102 Teil 4 Abschnitt 4.13 geführt werden. Dort kann der Tabelle 55 die Mindestdicke in Abhängigkeit von der Wandbelastung, der Wandhöhe und dem Abstand der aussteifenden Bauteile entnommen werden. Die Tabelle gilt für F 30-B. Ist für Gebäudeabschlußwände ein Feuerwiderstand F 90-B gefordert, sind zusätzliche Beplankungen nach Tabelle 54 vorzusehen.
M.f.G. Volker |
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