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hallo Mitch,
das Problem kenne ich. Meine Erkenntnis: Maßgebend für die Tragfähigkeit einer Zugstabkonstruktion ist das schwächste Glied, und das ist das Anschweißende. Für dessen Tragfähigkeit gibt es in genanntem LGA-Tipp Rechenwerte. Grüsse Thomas. |
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Hi !
wo bzw. habt ihr einen Link zu diesem Thema (LGA Tipp) Wäre dankbar, bis dann der Tomi, |
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Hallo Leute,
man findet es zwar auch, wenn man hier mal die Suche bemüht, aber hier ist der LGA-Tipp: lga.de/de/download/statik_tipp_0210.pdf Fakt ist aber, dass in der Regel das Anschweißende des Spannschlosses nach DIN 1480 maßgebend wird, da hier die Festigkeit bei 3.6 und somit fy,b,k bei 180 N/mm² liegt. Gruß Michi Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Sorry,
für Deine M20 liegt die Grenzzugkraft des Anschweißende bei 36,4 kN. Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Hallo,
bei St37-Systemen sind nach DIN 1480 (9.2005) die Anschweissenden wohl nach DIN 34828 und aus S235JR auszuführen. Anschweissende bleibt dann maßgebend. Gruß Josef |
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Moin Moin,
vielen Dank für die rege Anteilnahme. Das Problem ist, das ich kein Anschweißende habe, sondern ösen. Weiterhin habe ich keine Zugstange sondern Rundlitzenseile. Für die Zustimmung im Einzelfall möchte der gute Mann von der Baubehörde nun die Tragfähigkeit des Spannschlosses haben. Ich habe im Netz eine Semesterübung der Uni Essen (leider ohne Autor) gefunden, in der die Tragfähigkeit eines Spannschlosses M16 (DIN 1480) mit zul ZR=17,7 kN angegeben wird. Dann muß es doch sowas auch für M20 geben?! Weiterhin gilt die Aussage "das Anschweißende ist bemessungsrelevant" doch auch nur, wenn die Spannschlösser mal getestet und für höher tragfähig befunden wurden! Gruß, Mitch |
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