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Gast
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Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die Horizontalaussteifung von Fluchtreppen, hier Versammlungsstätte. Welche H-Lasten sind neben den Holm-Lasten 1,00KN/m anzusetzten? Die Holmlast alleine Schein mir etwas zu gering. Ich würde mindestens noch 1/20 V-Last (Tribünenbauten) ansetzen. Kennt jemand vieleicht weitere Regelungen? Gruß Markus |
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hallo Markus,
was hat denn die Holmlast mit der Aussteifung einer Treppe zu tun? Die Holmlast muß doch auf dem Podest ein Gegenkraft haben, es sei denn alle Personen stossen sich am Gebäude ab. Zur Aussteifung setzt man die Schiefstellung nach Din 18800 ( sicherheitshalber V/100) und den Wind ( mit Personen auf der Treppe) an. Damit hast du genug zu tun. Grüsse Thomas. |
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Hallo Thomas,
die Holmlasten sind meines erachtens schon anzusetzten. In diesem besonderen Fall liegt die einläufige Treppe sogar dieekt hinter der Fl Fluchttür eine ebenen Veranstaltungshalle. V/100 Wind bringen nur sehr geringe H-Lasten. |
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die holmlast ist keine dynamische beanspruchung.
soll heißen, daß die personen nicht mit geschwindigkeit gegen den holm laufen. währe dem so, dann müßte man die holmlast in die gesamtstabilität einrechnen, analog einer kranlast. die holmlast ist eine statische last, mit einem kräftepaar auf der laufebene und dem handlauf. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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hallo,
die Holmlasten sind zu berücksichtigen bei der Bemessung des Geländers und sie sind in die Tragkonstruktion einzuleiten. Sie kommen aber nicht aus dem luftleeren Raum, sondern von Personen die sich aufs Geländer abstützen. Somit ergibt sich in Podestebene eine Gegenkraft. Die Auswirkungen auf die Gesamtstabilität sind somit in der Regel gering. Wenn V/100 und Wind geringe H-Kräfte erzeugen, dann sei doch froh. Das hindert dich nicht daran konstruktiv eine robuste Seitenstabilität zu erzeugen. grüsse Thomas. |
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Die Holmlasten würde ich auch nicht zur Gesamtstabilität ansetzten. Jedoch sollte 1/20 der Verkehrslast in Höhe des Bodens angesetzt werden.
Bei fliegenden Bauten muss sogar 1/10 der Verkehrslast angesetzt werden. Wind und Schiefstellung muss natürlich auch berücksichtigt werden. Jedoch ist die Schiefstellung bei Treppenläufen durch ihre geringe Höhe vernachlässigbar klein. grüße |
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