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Liebe Kollegen,
nach DIN 1053 sind Verblendschalen von 11,5cm Dicke alle 12m abzufangen. Außenschalen von weniger als 11,5cm Dicke etwa alle 6m.Ich wüßte gern die Begründung.Bei einem älteren Gebäude ist diese Abfangung nicht ausgeführt. Der Verblend wurde mit einem WDVS bekleidet.Ausdehnung der Veblendung infolge Temperatur ist somit vernachlässigbar.Wenn Thermik der einzige Grund für die Abfangung ist,macht jedoch die schärfere Forderung für Außenschale von weniger als 11,5cm keinen Sinn.Kann mir jemand helfen? Bin für alle Rückmeldungen dankbar. Gruß Fririe |
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... je dünner (schlanker), desto leichter knickt es...
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo ,
durch die Verankerung mit dem Hintermauerwerk (überbinder) besteht hier m.E keine Knickgefahr. Gruß Fririe |
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Hallo,
mit größerer Höhe der Verblendschale steigt auch die Auflast und damit die Knickgefahr der Schale. Die Regelung in DIN 1053 macht daher Sinn. MfG mmue |
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Fririe schrieb:
Welche aussteifende Funktion übernehmen denn wohl 4 mm dicke Drähte (5 Stck./m²), die Abgekröpft ins Mörtelbett einelegt sind und eine Knicklänge von bis zu 15 cm besitzen? Ich würde abfangen! |
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die verankerung ist eine reine sicherung gegen soglasten und ein wegkippen der vorsatzschale von der tragenden rückwand.
die anker können, bzw. sollen, keinen druck aufnehmen. für winddruck und knicken, ist eine einschränkung der schlankheit erforderlich, daher die abfangung gestaffelt nach mauerwerksdicke. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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