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Verblendabfangung 13 Sep 2006 07:50 #16525

Liebe Kollegen,
nach DIN 1053 sind Verblendschalen von 11,5cm Dicke alle 12m abzufangen.
Außenschalen von weniger als 11,5cm Dicke etwa alle 6m.Ich wüßte gern die
Begründung.Bei einem älteren Gebäude ist diese Abfangung nicht ausgeführt.
Der Verblend wurde mit einem WDVS bekleidet.Ausdehnung der Veblendung infolge
Temperatur ist somit vernachlässigbar.Wenn Thermik der einzige Grund für die
Abfangung ist,macht jedoch die schärfere Forderung für Außenschale von weniger
als 11,5cm keinen Sinn.Kann mir jemand helfen?
Bin für alle Rückmeldungen dankbar.
Gruß Fririe

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ReVerblendabfangung 13 Sep 2006 09:45 #16527

... je dünner (schlanker), desto leichter knickt es...
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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www.muthmann-berlin.de
Tel 030 - 859 670 55
Fax 030 - 859 670 54

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ReVerblendabfangung 13 Sep 2006 09:52 #16528

Hallo ,
durch die Verankerung mit dem Hintermauerwerk (überbinder)
besteht hier m.E keine Knickgefahr.
Gruß Fririe

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ReVerblendabfangung 13 Sep 2006 10:06 #16532

Hallo,

mit größerer Höhe der Verblendschale steigt auch die Auflast und damit die Knickgefahr der Schale. Die Regelung in DIN 1053 macht daher Sinn.

MfG
mmue

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ReVerblendabfangung 13 Sep 2006 10:19 #16533

Fririe schrieb:

Hallo ,
durch die Verankerung mit dem Hintermauerwerk (Überbinder)
besteht hier m.E keine Knickgefahr.
Gruß Fririe


Welche aussteifende Funktion übernehmen denn wohl 4 mm dicke Drähte (5 Stck./m²), die Abgekröpft ins Mörtelbett einelegt sind und eine Knicklänge von bis zu 15 cm besitzen?
Ich würde abfangen!

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ReVerblendabfangung 14 Sep 2006 06:16 #16537

die verankerung ist eine reine sicherung gegen soglasten und ein wegkippen der vorsatzschale von der tragenden rückwand.
die anker können, bzw. sollen, keinen druck aufnehmen.
für winddruck und knicken, ist eine einschränkung der schlankheit erforderlich, daher die abfangung gestaffelt nach mauerwerksdicke.

gruß
chris
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
FON: +49 (0) 6805/943 145
FAX: +49 (0) 6805/943 146
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