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Hallo zusammen,
folgendes Problem: Ich habe einen Pferdestall (ca. 12,00 x 23,50m), quer dazu ist eine Strohlagerhalle (ca. 12,00 x 25,50m), die an einer Seite 1,50m und an der anderen Seite zwangsläufig ca. 12,00m (25,50-1,50-12) über den Stall hinaussteht. Beide Gebäude sind aneinandergebaut und über ein Tor miteinander verbunden. Der Stall wird in massiver Bauweise, die Lagerhalle in Stahl (mit Ausmauerungen) her-gestellt. Meine Frage ist nun: Benötige ich zwingend eine Brandwand zwischen den Gebäuden?? Mir liegt ein Brandschutzatlas vor, in dem heißt es: "Zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude und bei aneinandergereihten Gebäuden auf demselben Grundstück in Abständen von höchstens 40m" Bei meinen Gebäuden komme ich aber ja nur auf ca. 35,50m Länge (<40m). Demnach ist doch keine Brandwand erforderlich, oder sehe ich dass falsch. Mit Nutzungseinheiten kann das aber doch auch wohl nicht zusammenhängen. Denn laut Brandschutzatlas heißt es: "Zwischen Whgb. und angebauten landw. Betriebsgebäuden auf demselben Grundstück sowie zwischen dem Wohnteil und dem landwirtschaftl. Betriebsteil eines Gebäudes, wenn der umbaute Raum des Betriebsgebäudes oder des Betriebsteiles > 2000 m³ ist." Bei mir sind die einzelnen Gebäude (Stall und Lagerhalle jeweils < 2000m³. Wieso sollte ich dann hier eine Brandwand brauchen, wenn dies noch nicht einmal zu Wohngebäuden hin erforderlich ist??? Welche statischen Nachweise wären eigentlich erforderlich, wenn ich tatsächlich eine Brandwand bräuchte??? (statischer Nachweis der Brandwand) Vielleicht weiß jemand kurzfirstig mehr als ich!!! Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
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Hallo,
was denn der Nachweis des Vorbeugenden Brandschutzes dazu aus ?? Gruss Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Hallo Andreas,
????? Was meinst Du damit?? Ich möchte eigentlich nur wissen, ob ich eine Brandwand brauche oder nicht. Und wenn ja, welche statischen Nachweise muß ich dann führen? Ich denke aber, die Aussagen des Brandschutzatlas sagen mir: Ich brauche keine Brandwand. Denn warum sollte ich eine Brandwand zwischen zwei landwirtschaftlich genutzten Gebäuden (je < 2000 m³) brauchen, wenn dies noch nicht einmal zwischen Wohngebäude und landwirtschaftlich genutztem Betriebsteil (< 2000m³) erforderlich ist. Das leuchtet mir einfach nicht ein. Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
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Ich meinete nicht den konstruktiven bautechnischen Brandschutz sondern die Auflagen und Hinweise aus dem vorbeugenden Brandschutz.
Nur dort steht ob eine Brandwand erforderlich ist oder nicht. Auskunft kann Dir in der Regel auch der Kreisbrandmeister geben. Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Hallo Marco,
zu der Brandwand gilt (wie sonst auch): maßgebend ist die entspr. LBauO, nicht der Brandschutzatlas, der auf Bauordnungen in 16 Bundesländern nicht im Detail eingehen kann. Falls für dein Bauvorhaben die NBauO gilt, so spricht einiges dafür, daß du keine Brandwand brauchst (§30 NBauO, §8 DVNBauO, die aber m.W. irgendwann ausgesetzt worden ist). Da dein BV aber vermutlich genehmigungpflichtig ist, kommst du an der Bauordnungsbehörde ohnehin nicht vorbei, die dir aber wiederum über den 'Gummiparagrafen' §51 (Gebäude besonderer Art und Nutzung) im Prinzip alles verordnen kann, was sie für nötig hält. Also, erst mal LBauO lesen und dann zum Bauamt. Geprüfte Ausführungen von Brandwänden findest du in DIN 4102 für Mauerwerk und Beton etc. Knauf hat auch eine geprüfte Brandwand als Metallständerwand im Programm. Brandwände müssen außer den Forderungen F-90, kein Rauchdurchtritt etc. auch mechanische Festigkeit im Brandfall vorweisen. Da werden meines Wissens Pendelschlagversuche auf dem Prüfstand gefahren. Zu rechnen gib'ts da eigentlich nix. Wenn du mit dem Bauamt sprichst: es lohnt sich gegen eine evtl. Forderung nach einer Brandwand ins Zeug zu legen. Brandwände müssen nämlich z.T. auch über OK Dachhaut geführt werden. öffnungen, falls überhaupt genehmigt, sind mit T90-Türen bzw. -Toren (ziemlich teuer) zu versehen. Bei übereck gestellten Gebäuden, wie in deinem Fall, ist auch der Brandüberschlag über evtl. Außenwandöffnungen zu prüfen. MfG mmue |
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